Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Juragruppe für das Wirtschaftsjahr 2021 wurde durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband, München geprüft und mit folgendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen:
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers:
„Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz zum 31.12.2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Juragruppe Zweckverband Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse bestätigen wir nach § 7 Abs. 4 Nr. 2 und 3 KommPrV:
Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften und der Verbandssatzung. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Zweckverbands und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Erweiterung der Jahresabschlussprüfung gemäß § 7 Abs. 4 Nr. 2 KommPrV
Aussage zu den wirtschaftlichen Verhältnissen
Wir haben uns mit den wirtschaftlichen Verhältnissen des Zweckverbands i.S.v. § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG im Wirtschaftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 befasst.
Auf Basis unserer durchgeführten Tätigkeiten bestätigen wir zu den wirtschaftlichen Verhältnissen nach § 7 Abs. 4 Nr. 2 KommPrV:
Die wirtschaftlichen Verhältnisse wurden geprüft; sie geben keinen Anlass zu Beanstandungen.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts entsprechend § 317 HGB und Art. 107 Abs. 3 Satz 2 GO unter Beachtung der KommPrV und der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und desLageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Zweckverband unabhängig in Übereinstimmung mit den kommunalrechtlichen Vorschriften und haben unsere Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Schlussbemerkung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes
Den vorstehenden Prüfungsbericht haben wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450) erstellt.
Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks über die gesetzlichen Veröffentlichungs- bzw. Offenlegungspflichten hinaus bedarf unserer vorherigen Zustimmung; auf
§ 328 HGB wird verwiesen.“
München, 01.03.2023
Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband
Gezeichnet Wiedemann, Wirtschaftsprüfer
Die Juragruppe fasste in ihrer Sitzung vom 01.12.2023 folgenden Beschluss:
Die Verbandsversammlung nimmt von der vom Bayer. Kommunalen Prüfungsverband durchgeführten Prüfung und der Prüfungsfeststellungen des Jahresabschlusses 2021 Kenntnis. Ergebnis ist, dass unser Unternehmen in allen Bereichen ordnungsgemäß geführt wird und die wirtschaftlichen Verhältnisse, Buchführung und Rechnungslegung voll umfänglich geordnet sind. Ebenso ist ein internes Kontrollsystem installiert. Der von der Werkleitung erstellte Lagebericht ist zutreffend. Auch das wird zur Kenntnis genommen.
Hiermit wird die Jahresrechnung 2021 abschließend festgestellt.
Dem Verbandsvorsitzenden und dem Werkleiter wird hiermit die Entlastung erteilt.
Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers ist gem. § 25 Eigenbetriebsverordnung (EBV) zu veröffentlichen.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind 7 Tage öffentlich auszulegen.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht können in der Zeit vom 15.02.2024 bis 29.02.2024 in der Juragruppe, Zum Dianafelsen 1, 91257 Pegnitz oder auch im Internet unter www.juragruppe.de eingesehen werden.