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MB der Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld
Ausgabe 26/2023
Hollfeld Stadt AB
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Haushaltssatzung der Popp`schen Stiftung Hollfeld (Landkreis Bayreuth) für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Popp´sche Stiftung Hollfeld folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt;

er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

9.050,00 Euro

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

3.450,00 Euro.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.

§ 5

Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2024 in Kraft.

Hollfeld, den 12.12.2023

Popp´sche Stiftung
Hartmut Stern
Erster Bürgermeister