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MB der Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld
Ausgabe 26/2024
Hollfeld Stadt AB
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Stadt Hollfeld Amtlich

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Wohltätigkeitsstiftung Hollfeld folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  8.900,00 Euro

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  6.500,00 Euro.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.200 Euro festgesetzt.

§ 5

Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2025 in Kraft.

Hollfeld, den 02.12.2024

Wohltätigkeitsstiftung Hollfeld
Stern
Erster Bürgermeister