Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Popp´sche Stiftung Hollfeld folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 9.050,00 Euro
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 15.000,00 Euro.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.
§ 5
Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2025 in Kraft.