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MB der Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld
Ausgabe 26/2025
Hollfeld Stadt AB
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Städtischer Friedhof Hollfeld: Urnenbaum- und Urnenrastergräber

Um naturnahe, zeitgemäße und pflegefreie Bestattungsformen anzubieten, wurden auf dem Friedhof in Hollfeld Urnenrastergräber geschaffen. Die Urnenbaumgräber werden witterungsabhängig im Frühjahr 2026 umgesetzt. Hierzu wurden Flächen, die durch das Auflösen von Erdgräbern freigeworden sind, effizient umgestaltet.

Für die Gräber wurden Urnenerdröhren verbaut, die mit einem runden/eckigen Gedenkstein abschließen. Es können bis zu 2 Urnen in die Urnenerdröhren beigesetzt werden. Die Ruhefrist beträgt pro Urne 10 Jahre. Grabnutzungsrechte können nach Ablauf der Ruhefrist für weitere 5 oder 10 Jahre erworben werden. Das Ablegen von Grabschmuck und die Verwendung von Grablichtern ist nicht zulässig. Für die Beschriftung ist die Schriftart- und Größe von der Friedhofsverwaltung vorgegeben.

Kosten Urnenbaumgrab (inkl. Gedenkstein rund)

Grabnutzungsgebühr pro Jahr

75,00 €

Bestattungsgebühr bei Beisetzung

100,00 €

Die Beschriftung wird in dem Gedenkstein eingraviert. Die Kosten trägt der Grabinhaber.

Kosten Urnenrastergrab (inkl. Gedenkstein eckig)

Grabnutzungsgebühr pro Jahr

85,00 €

Bestattungsgebühr bei Beisetzung

100,00 €

Der Gedenkstein wird mit Schriftzügen aus Aluminium oder Bronze beschriftet. Die Kosten trägt der Grabinhaber.

Für Fragen oder für eine Besichtigung am Friedhof wenden Sie sich bitte an die Friedhofsverwaltung (Telefon 09274/980-18 / 09274/980-24).