Der Stadtrat der Stadt Hollfeld hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.11.2022 die Haushaltssatzung für das Jahr 2023 beschlossen. Die Haushaltssatzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß Art. 26 Abs. 2 i. V. m. Art. 10 Abs. 1 VGemO in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld in Hollfeld, Marienplatz 18 niedergelegt und steht zur Einsicht während des ganzen Jahres innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden bereit. Dort liegt die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen gemäß Art. 65 Abs. 3 GO von der Bekanntmachung an bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich aus.
Die Haushaltssatzung enthält keine nach Art. 67, 71 und 72 GO genehmigungspflichtigen Teile.