(Landkreis Bayreuth)
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Popp´sche Stiftung Hollfeld folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben
mit — 8.250,00 Euro
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben
mit — 2.450,00 Euro.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.
§ 5
Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2023 in Kraft.