Liebe Bürgerinnen und Bürger,
liebe Faschingsfreunde!
Am Faschingsdienstag, 21.02.2023, wird ab 14:00 Uhr wieder der traditionelle Faschingsumzug durch Hollfeld ziehen.
Die Anmeldung der Wägen läuft ab sofort und bis spätestens 07.02.2023.
Fußgruppen können ab sofort und bis spätestens 19.02.2023 angemeldet werden.
Die Anmeldung der Wägen ist so frühzeitig notwendig, da eine sicherheitsrechtliche Abnahme der Wägen vorgenommen werden muss. Endabnahme der Wägen ist am Samstag, 18.02.2023. Der genaue Ort und die Uhrzeit werden denen mit Umzugswägen angemeldeten Vereinen bekanntgegeben. Die Kosten der sicherheitsrechtlichen Abnahme (TÜV Süd) werden von der Stadt Hollfeld übernommen.
Wichtig ist, dass alle Faschingswägen am 18.02.2023 vor der Endabnahme fertiggestellt sind! (Bemalungen können noch danach beendet werden.)
Anmeldeformulare mit den entsprechenden Merkblättern finden Sie im Internet unter www.hollfeld.de oder bei Anfrage über das Rathaus der VGem Hollfeld (Tel. 09274 980-34).
Achtung! In diesem Jahr wird der Streckenverlauf des Umzugs geändert. Wir bitten um Beachtung sowohl bei den Teilnehmern des Zuges als auch bei den Zuschauern.
Achtung! Am Faschingsumzug 2023 wird erstmalig der Verkauf von Festabzeichen angeboten. Die Abzeichen können auch bereits vor dem Umzug bei den Prunksitzungen der Hollfelder Faschingsgesellschaft und im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld für 2,00 € erworben werden.
Wir danken allen Teilnehmern und allen Zuschauern für einen schönen Faschingsumzug in Hollfeld!
Aufstellung und Start:
Stadthalle der Stadt Hollfeld/ Schulbereich,
Oberes Tor 20, 96142 Hollfeld
Streckenverlauf:
Oberes Tor => Am Graben => Bamberger Straße => Unterer Markt => Langgasse => Bayreuther-Straße => Schützenfestplatz
Ziel:
Schützenfestplatz
Bayreuther Straße 10, 96142 Hollfeld
Durch Einfahrt auf das Festgelände löst sich der Umzug auf. Nach dem die Personen von den Wägen gestiegen sind, werden die Fahrzeuge mit Anhängern (ohne Personen) vom Veranstaltungsgelände entfernt. Sie können auf die reservierten Busparkplätzen an der Gesamtschule und Grundschule abgestellt oder in die Orte zurückgefahren werden.
Änderungen der Streckenführung zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bleiben vorbehalten.