Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Wohltätigkeitsstiftung Hollfeld folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit — 8.900,00 Euro
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit — 6.500,00 Euro.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.200 Euro festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2024 in Kraft.
Hollfeld, den 18.01.2024 | Wohltätigkeitsstiftung Hollfeld |
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