Der Stadtrat der Stadt Hollfeld hat in seiner Sitzung am 07.03.2023 folgenden Beschluss gefasst:
Widmung von Ortsstraßen
Der Stadtrat beschließt, die nachfolgend angeführten Teilfläche der Flurnummer mit Wirkung zum 01.02.2024 dem öffentlichen Verkehr zu widmen (Art. 6 Abs. 1, 2 und 3, Art. 46 Ziffer 2 und Art. 47 Abs. 2 BayStrWG):
Flurnummer 977:
Teilfläche der Flurnummer 977 der Gemarkung Hollfeld
Beginn: nördliche Grundstücksgrenze zur Flurnummer 981/8 Gemarkung Hollfeld
Ende: südliche Grundstücksgrenze zur Fl.Nr. 977/3 Gemarkung Hollfeld
Gesamtlänge: 233 Meter
Träger der Straßenbaulast: Stadt Hollfeld
Dieser Beschluss des Stadtrates wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Die entsprechenden Unterlagen (Widmungsbeschluss etc.) können während der allgemeinen Dienstzeiten in der Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld, Marienplatz 18, 96142 Hollfeld, Zimmer 1.03, eingesehen werden.