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MB der Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld
Ausgabe 3/2024
Hollfeld Stadt AB
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Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); hier: Widmung der Verlängerung der Ortsstraße „Zufahrt zum Bauhof Wunder“

Der Stadtrat der Stadt Hollfeld hat in seiner Sitzung am 07.03.2023 folgenden Beschluss gefasst:

Widmung von Ortsstraßen

Der Stadtrat beschließt, die nachfolgend angeführten Teilfläche der Flurnummer mit Wirkung zum 01.02.2024 dem öffentlichen Verkehr zu widmen (Art. 6 Abs. 1, 2 und 3, Art. 46 Ziffer 2 und Art. 47 Abs. 2 BayStrWG):

Flurnummer 977:

Teilfläche der Flurnummer 977 der Gemarkung Hollfeld

Beginn: nördliche Grundstücksgrenze zur Flurnummer 981/8 Gemarkung Hollfeld

Ende: südliche Grundstücksgrenze zur Fl.Nr. 977/3 Gemarkung Hollfeld

Gesamtlänge: 233 Meter

Träger der Straßenbaulast: Stadt Hollfeld

Dieser Beschluss des Stadtrates wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Die entsprechenden Unterlagen (Widmungsbeschluss etc.) können während der allgemeinen Dienstzeiten in der Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld, Marienplatz 18, 96142 Hollfeld, Zimmer 1.03, eingesehen werden.