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MB der Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld
Ausgabe 4/2024
Hollfeld Stadt AB
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Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Treunitz-Wiesentfels (Landkreis Bamberg) für das Haushaltsjahr 2024

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Treunitz-Wiesentfels hat am 21.11.2023 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen.

Von der Haushaltssatzung wurde mit Schreiben des Landratsamtes Bamberg vom 09.01.2024 Nr. 11.1 - 941.3 Kenntnis genommen und rechtsaufsichtlich genehmigt. Sie wurde im Amtsblatt des Landkreises Bamberg 1/2024 vom 31.01.2024 gemäß Art. 24 Abs. 1 Satz 2 KommZG amtlich bekannt gemacht.

Auf Grund der Verbandssatzung und Art. 41 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:

§1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 160.100,00 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.542.000,00 € ab.

§2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nach dem Haushaltsplan auf 3.537.200,00 € festgesetzt.

§3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§4

1.

Betriebskostenumlage

Eine Betriebskostenumlage wird nicht erhoben.

2.

Investitionsumlage

Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.

§5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 3.000.000,00 € festgesetzt.

§6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Steinfeld, 31.01.2024
Zweckverband zur Wasserversorgung
Treunitz-Wiesentfels
Grasser, Verbandsvorsitzender

Hinweis:

Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen während des ganzen Jahres in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld, Steinfeld 86, 96187 Stadelhofen, Zimmer 02, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit liegt (§ 4 Bekanntmachungsverordnung) und der Haushaltsplan vom 19.02.2024 bis einschließlich 26.02.2024 öffentlich ausliegt.