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MB der Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld
Ausgabe 4/2025
Hollfeld Stadt AB
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Stadt Hollfeld Amtlich

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger unserer Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld, der Bund hat seit dem 1. Januar 2025 eine neue Regelung zur Einreichung von Bauanträgen getroffen.

So müssen nun Bauanträge je nach Art entweder direkt beim Landratsamt Bayreuth oder bei uns in der Verwaltung abgegeben werden.

Eine digitale Einreichung soll beim Landratsamt Bayreuth ab 1. März 2025 möglich sein.

Die Unterscheidung, wo Ihr Antrag abzugeben ist, kann dieser Übersicht entnommen werden.

Sollten Sie mit der Zuordnung nach dieser Übersicht nicht klarkommen, können Sie sich selbstverständlich gerne an unsere Bauabteilung in der Verwaltungsgemeinschaft wenden:

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Bauamt