Bescheid zur Erhebung von Vorauszahlungen auf den Verbesserungsbeitrag gemäß der Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Aufseß (VES-EWS)
Hinweis: Fälligkeit der 1. Rate per 8. Januar 2026
Auf die Fälligkeit der 1. Rate zum o.g. Bescheid machen wir hiermit noch einmal aufmerksam. Falls noch nicht geschehen, bitten wir um Ausgleich der fälligen Forderung – mit dem Hinweis der entsprechenden Finanzadresse (FAD) - auf eines der folgenden Konten der Gemeinde Aufseß:
Raiffeisenbank Fränkische Schweiz: DE47 7736 5792 0002 0122 86
Sparkasse Bayreuth: DE35 7735 0110 0570 3770 02