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MB der Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld
Ausgabe 5/2024
Hollfeld Stadt AB
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Bekanntmachung

Frühzeitige Unterrichtung gemäß § 3 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

1. Änderung und -Erweiterung zum Bebauungsplan 31, "Weiher Hu 1"

Der Stadtrat von Hollfeld hat in seiner Sitzung vom 28.02.2023 beschlossen, den rechtsverbindlichen Bebauungs- und Grünordnungsplan 31 "Weiher Hu 1" zum 1. Mal zu ändern. Der Plan erhält den Namen "1. Änderung und -Erweiterung zum Bebauungsplan 31, Weiher Hu 1".

Es sollen Flächen für ein Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO ausgewiesen werden. Ein Umweltbericht wurde erstellt. Das Plangebiet liegt im Süden des Ortsteiles Weiher westlich der Stadt Hollfeld und schließt südöstlich an das vorhandene Wohngebiet "Weiher" und den Ortrand des Altdorfes an. Das Plangebiet ist wie folgt umgrenzt:

Norden und Osten – zur bebauten Ortslage / Wohngebiete "Weiher" und "Weiher Hu 1"

Süden und Westen - zur freien Landschaft hin / landwirtschaftliche Nutzflächen

Folgende Grundstücke der Gemarkung Weiher liegen im Geltungsbereich: Flurnummern ganz: 110/33, 110/34, 110/35, 110/41, 110/42 und 110/43

Flurnummern teilweise: 110/28

Mit der Planaufstellung wird die BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg - beauftragt. Der Grünordnungsplan und der Umweltbericht werden durch das Büro TEAM 4 in Nürnberg erstellt.

Der von der BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg - sowie vom Büro Team 4 erstellte Entwurf mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 20.02.2024 wurde am 20.02.2024 gebilligt.

Der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Das Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB wird parallel durchgeführt. Bei dem vorliegenden Bebauungsplan-Verfahren handelt es sich um eine einfache Fallgestaltung mit einer ausreichenden Auslegezeit von 1 Monat. Da der Auslegezeitraum in die Osterferien fällt, wird der Auslegezeitraum allerdings entsprechend verlängert.

Der so bezeichnete Planentwurf wird dementsprechend in der Fassung vom 20.02.2024 in der Zeit

vom 4. März 2024 bis einschließlich 19. April 2024

auf der Homepage der Stadt Hollfeld unter https://www.hollfeld.de/wirtschaft-und-bauen/bauen-in-hollfeld/bauleitplanung bereitgestellt.

Außerdem sind die Unterlagen im Rathaus der Stadt Hollfeld, Marienplatz 18, 96142 Hollfeld, während der Dienststunden Montag 8.00 bis 15.00 Uhr, Dienstag und Freitag jeweils von 8.00 bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr einzusehen.

Stellungnahmen können im vorgenannten Zeitraum, möglichst per E-Mail an baurecht@vg-hollfeld.bayern.de, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Stadt Hollfeld
gezeichnet
Hartmut Stern
Erster Bürgermeister