Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 28.02.2023 den Entwurf des Bebauungsplans gebilligt.
Der Entwurf des Bebauungsplans "7. Änderung und Erweiterung GE Hollfeld Nord" für das Gebiet am nördlichen Ortsrand der Stadt Hollfeld zwischen der Staatsstraße St 2191 und der Wiesent und die Begründung liegen im Rathaus, Zimmer 1.02, Marienplatz 18, 96142 Hollfeld vom 27.03.2023 bis einschließlich 28.04.2023, während folgender Zeiten:
Montags 8:00 bis 15:00 Uhr, Dienstags 8:00 bis 12:00 Uhr, Donnerstags 8:00 bis 12:00 sowie 14:00 bis 18:00 Uhr, Freitags 8:00 bis 12:00 Uhr öffentlich aus.
Lageplan, unmaßstäblich: Geltungsbereich des Bebauungsplans dick schwarz umrandet.
Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform schriftlich oder elektronisch oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan "7. Änderung und Erweiterung GE Hollfeld Nord" unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:
Fachplanungen und Fachgutachten:
| - | „26. Änderung des Flächennutzungsplans“ sowie „7. Änderung und Erweiterung GE Hollfeld Nord“, Entwurf Umweltbericht mit Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung in der Fassung vom 28.02.2023, Verfasser: G+H Ingenieurteam GmbH |
| - | Schalltechnisches Gutachten, Bebauungsplan „7. Änderung und Erweiterung GE Hollfeld Nord“, in der Fassung vom 27.01.2023, Verfasser: Konzept dB plus GmbH |
| - | Bebauungsplan „7. Änderung und Erweiterung GE Hollfeld Nord“, Unterlagen zur speziellen Artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) in der Fassung vom 25.10.2022, Verfasser: PLÖG GbR |
| - | Dokumentation der FFH-Verträglichkeitsabschätzung in der Fassung vom 09.11.2022, Verfasser: PLÖG GbR |
| - | Gewerbegebiet Hollfeld-Nord, Geotechnischer Bericht / Baugrunduntersuchungen, Projekt-Nr. B-22071-bgr-01 in der Fassung vom 08.07.2022, Verfasser: Dr. Ruppert & Felder |
Stellungnahmen von Behörden oder sonstigen Trägern öffentlicher Belange:
Landratsamt Bayreuth
| - | Fachbereich Baurecht zum Umgang mit dem FFH-Gebiet, zur Widmung des Gebiets als Industrie- bzw. Gewerbegebiet, zur Gestaltung des Orts- und Landschaftsbilds |
| - | Fachbereich Immissionsschutz zur immissionsfachlichen Gebietsgliederung und zu den maßgeblichen Immissionsorten (Schall) |
| - | Fachbereich Naturschutz zur ökologischen Wertigkeit des Gebiets, zum Umgang mit dem FFH-Gebiet, zur Notwendigkeit der Erstellung einer Artenschutzprüfung, zur Berücksichtigung des Landschaftsbilds in Zusammenschau mit dem Landschaftsschutzgebiet und zur Gesamteinschätzung der Planung |
| - | Fachbereich Wasserrecht zu Wasserschutz- bzw. Überschwemmungsgebieten (keine betroffen), zur Versickerung von Oberflächenwasser, zu bestehenden Vorschriften zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, zum Umgang mit möglicherweise vorhandenen Kleingewässern (keine betroffen), zur Ableitung von Schmutzwasser und Niederschlagswasser |
| - | Fachbereich Abfallrecht zur notwendigen Durchfahrtsbreite |
| - | Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayreuth-Münchberg zur Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen und zu möglichen landwirtschaftlichen Immissionen |
Weitere Behörden / Träger öffentlicher Belange:
| - | Regierung von Oberfranken zum Flächenverbrauch |
| - | Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege zum Umgang mit möglicherweise aufgefundenen Bodendenkmälern (Meldepflicht) |
| - | Regionaler Planungsverband Oberfranken-Ost zur Flächeninanspruchnahme |
| - | Gemeinde Stadelhofen zur Verkehrsbelastung in Eichenhüll und Wotzendorf |
| - | Wasserwirtschaftsamt Hof zu Altlasten (keine bekannt), zur Wasserversorgung, zu Grundwasser- und Bodenschutz, zu Gewässerschutz und Abwasserentsorgung, zu Oberflächengewässern und zur Überflutungsgefahr |
Private Äußerungen:
| - | Private Stellungnahme zum Flächenverbrauch im Zusammenhang mit dem Bedarf, zur Sicherung einer menschenwürdigen Umwelt und der natürlichen Lebensgrundlagen, zur Berücksichtigung der natürlichen Schutzgüter bei der Planung (insbesondere Landschaftsschutz und befürchtete optische Beeinträchtigungen, Biotopvernetzung, Immissionen u.a. durch Verkehrszunahme, Auswirkungen auf das Klima, kumulative Wirkungen). |
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind während des Auslegungszeitraums auch im Internet unter https://www.hollfeld.de/wirtschaft-und-bauen/bauen-in-hollfeld/bauleitplanung veröffentlicht.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.