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MB der Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld
Ausgabe 6/2023
Hollfeld Stadt AB
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Bebauungsplan "Krögelstein IV"

Gemarkung Krögelstein,

Stadt Hollfeld, Lkrs. Bayreuth

Bekanntmachung über die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB

Der Stadtrat Hollfeld hat am 28.02.2023 zu den eingegangenen Stellungnahmen und Vorbringen im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes "Krögelstein IV", Gemarkung Krögelstein, Stadt Hollfeld, beschlossen.

Aufgrund dieses Verfahrensschrittes haben sich folgende Planänderungen ergeben:

Ergänzung eines Inhaltsverzeichnisses in der Begründung

Ergänzung der Begründung hinsichtlich noch nicht erläuterter Festsetzungen

Ergänzung der Ausführungen zum Verkehrslärm in der Begründung hinsichtlich der Gartenbereiche (Kapitel 7.1)

Ergänzung der Ausführungen zum Gewerbelärm in der Begründung hinsichtlich der vorgesehenen Betriebserweiterungen des bestehenden landwirtschaftlichen Betriebes (Kapitel 7.2)

Vergrößerung des Regenwasser-Versickerungsbeckens inkl. Anpassung der Beschreibung in der Begründung (Kap.6.2)

Ergänzung von Pkt. A 9.4 der Verbindlichen Festsetzungen hinsichtlich der Minimierung von Flächenversiegelungen

Ergänzung der Hinweis unter C 14 hinsichtlich weiterer Maßnahmen zur Reduzierung von Niederschlagswasser-Abflüssen

Ergänzung der Festsetzungen zu B 1.8 hinsichtlich der Höhenlage der Erdgeschossfußbodenoberkanten für eine hochwasserangepasste Bauweise

Übertrag von vorhandenen unterirdischen Versorgungsleitungen (Bayernwerk und Telekom) inkl. Darstellung von Schutzstreifen und Leitungsrechten; Anpassung der Verbindlichen Festsetzungen und der Begründung hierzu

Aufnahme eines Hinweises in die Festsetzungen im Falle des Auffindens bergbaulicher Relikte

Zudem hat der Stadtrat von Hollfeld in seiner Sitzung vom 28.02.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes "Krögelstein IV", Gemarkung Krögelstein, Stadt Hollfeld, mit den vorstehenden Änderungen gebilligt. Gleichzeitig wurde beschlossen, gemäß § 4a Abs. 3 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut durchzuführen.

Da der Entwurf nach dem Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4 Abs. 2 BauGB geändert wurde, wird nach § 4a Abs. 3 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Gleichzeitig wird der Auslegezeitraum auf 2 Wochen verkürzt. Aufgrund der Osterferien wird der Auslegezeitraum jedoch entsprechend verlängert.

Der so bezeichnete Planentwurf mit Begründung und allen relevanten Unterlagen liegt dementsprechend in der Fassung vom 28.02.2023 in der Zeit

vom 27. März 2023 bis einschließlich 21. April 2023

im Rathaus der Stadt Hollfeld, Marienplatz 18, 96142 Hollfeld während der Dienststunden Montag, Dienstag und Freitag jeweils von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr erneut öffentlich aus.

Außerdem sind alle in Zusammenhang mit dem Bebauungsplan-Verfahren stehenden Unterlagen auf der Homepage der Stadt Hollfeld unter www.hollfeld.de/wirtschaft-und-bauen/bauen-in-hollfeld/bauleitplanung einzusehen.

Während der Auslegungszeit kann jedermann Bedenken oder Anregungen zu dem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen, jedoch nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen.

Die Auslegung wird weiterhin mit dem Hinweis versehen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt "Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren", das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Stadt Hollfeld, 16.03.2023
Hartmut Stern
1. Bürgermeister