Gemarkung Krögelstein,
Stadt Hollfeld, Lkrs. Bayreuth
Der Stadtrat Hollfeld hat am 28.02.2023 zu den eingegangenen Stellungnahmen und Vorbringen im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes "Krögelstein IV", Gemarkung Krögelstein, Stadt Hollfeld, beschlossen.
Aufgrund dieses Verfahrensschrittes haben sich folgende Planänderungen ergeben:
| • | Ergänzung eines Inhaltsverzeichnisses in der Begründung |
| • | Ergänzung der Begründung hinsichtlich noch nicht erläuterter Festsetzungen |
| • | Ergänzung der Ausführungen zum Verkehrslärm in der Begründung hinsichtlich der Gartenbereiche (Kapitel 7.1) |
| • | Ergänzung der Ausführungen zum Gewerbelärm in der Begründung hinsichtlich der vorgesehenen Betriebserweiterungen des bestehenden landwirtschaftlichen Betriebes (Kapitel 7.2) |
| • | Vergrößerung des Regenwasser-Versickerungsbeckens inkl. Anpassung der Beschreibung in der Begründung (Kap.6.2) |
| • | Ergänzung von Pkt. A 9.4 der Verbindlichen Festsetzungen hinsichtlich der Minimierung von Flächenversiegelungen |
| • | Ergänzung der Hinweis unter C 14 hinsichtlich weiterer Maßnahmen zur Reduzierung von Niederschlagswasser-Abflüssen |
| • | Ergänzung der Festsetzungen zu B 1.8 hinsichtlich der Höhenlage der Erdgeschossfußbodenoberkanten für eine hochwasserangepasste Bauweise |
| • | Übertrag von vorhandenen unterirdischen Versorgungsleitungen (Bayernwerk und Telekom) inkl. Darstellung von Schutzstreifen und Leitungsrechten; Anpassung der Verbindlichen Festsetzungen und der Begründung hierzu |
| • | Aufnahme eines Hinweises in die Festsetzungen im Falle des Auffindens bergbaulicher Relikte |
Zudem hat der Stadtrat von Hollfeld in seiner Sitzung vom 28.02.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes "Krögelstein IV", Gemarkung Krögelstein, Stadt Hollfeld, mit den vorstehenden Änderungen gebilligt. Gleichzeitig wurde beschlossen, gemäß § 4a Abs. 3 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut durchzuführen.
Da der Entwurf nach dem Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4 Abs. 2 BauGB geändert wurde, wird nach § 4a Abs. 3 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Gleichzeitig wird der Auslegezeitraum auf 2 Wochen verkürzt. Aufgrund der Osterferien wird der Auslegezeitraum jedoch entsprechend verlängert.
Der so bezeichnete Planentwurf mit Begründung und allen relevanten Unterlagen liegt dementsprechend in der Fassung vom 28.02.2023 in der Zeit
vom 27. März 2023 bis einschließlich 21. April 2023
Außerdem sind alle in Zusammenhang mit dem Bebauungsplan-Verfahren stehenden Unterlagen auf der Homepage der Stadt Hollfeld unter www.hollfeld.de/wirtschaft-und-bauen/bauen-in-hollfeld/bauleitplanung einzusehen.
Während der Auslegungszeit kann jedermann Bedenken oder Anregungen zu dem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen, jedoch nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen.
Die Auslegung wird weiterhin mit dem Hinweis versehen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt "Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren", das ebenfalls öffentlich ausliegt.