Der Stadtrat von Hollfeld hat in seiner Sitzung vom 28.02.2023 beschlossen, den rechtsverbindlichen Bebauungs- und Grünordnungsplan "Weiher Hu 1" zum 1. Mal zu ändern.
Der Plan erhält den Namen "1. Bebauungsplan-Änderung und -Erweiterung Weiher Hu 1".
Es sollen Flächen für ein Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO ausgewiesen werden.
Ein Umweltbericht wurde erstellt.
Das Plangebiet liegt im Süden des Ortsteiles Weiher westlich der Stadt Hollfeld und schließt südöstlich an das vorhandene Wohngebiet "Weiher" und den Ortrand des Altdorfes an. Das Plangebiet ist wie folgt umgrenzt:
Norden und Osten – zur bebauten Ortslage / Wohngebiete "Weiher" und "Weiher Hu 1"
Süden und Westen - zur freien Landschaft hin / landwirtschaftliche Nutzflächen
Folgende Grundstücke der Gemarkung Weiher liegen im Geltungsbereich:
| Flurnummern ganz: | 110/33, 110/34, 110/35, 110/41, 110/42 und 110/43 |
| Flurnummern teilweise: | 110/28 |
Mit der Planaufstellung wird die BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg - beauftragt. Der Grünordnungsplan und der Umweltbericht werden durch das Büro TEAM 4 in Nürnberg erstellt.
Der von der BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg - sowie vom Büro Team 4 erstellte Entwurf mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 20.02.2024 wurde am 20.02.2024 gebilligt.
Der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Das Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB wird parallel durchgeführt. Bei dem vorliegenden Bebauungsplan-Verfahren handelt es sich um eine einfache Fallgestaltung mit einer ausreichenden Auslegezeit von 1 Monat. Da der Auslegezeitraum in die Osterferien fällt, wird der Auslegezeitraum allerdings entsprechend verlängert.
Da gemäß Mitteilungsblatt der VGem Hollfeld, Nr. 5/24 vom 29.02.2024 die Planunterlagen auf der Homepage der Stadt Hollfeld aufgrund technischer Probleme nicht wie angekündigt ab 4. März 2024 zur Verfügung standen, wird ein neuer Auslegezeitraum festgelegt.
Der so bezeichnete Planentwurf liegt dementsprechend in der Fassung vom 20.02.2024 in der Zeit
vom 14. März 2024 bis einschließlich 26. April 2024
im Rathaus der Stadt Hollfeld, Marienplatz 18, 96142 Hollfeld während der Dienststunden Montag, Dienstag und Freitag jeweils von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich aus. Während der Auslegungszeit kann jedermann Bedenken oder Anregungen zu dem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen.
Außerdem sind Plan und Begründung inkl. Umweltbericht auf der Homepage der Stadt Hollfeld unter https://www.hollfeld.de/wirtschaft-und-bauen/bauen-in-hollfeld/bauleitplanung einzusehen.
Während der Auslegungszeit kann jedermann Bedenken oder Anregungen zu dem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen.
Die Auslegung wird weiterhin mit dem Hinweis versehen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.
Bereits abgegebene Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB gelten weiterhin.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt "Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren", das ebenfalls öffentlich ausliegt.