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MB der Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld
Ausgabe 6/2024
VG Hollfeld AB
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Kinderreisepass ist abgeschafft - was bei Urlaubsreisen zu beachten ist!

Seit 1. Januar 2024 ist bundesweit der Kinderreisepass abgeschafft.

Es können somit im Bürgerbüro der VGem Hollfeld keine Kinderreisepässe mehr neu ausgestellt, aktualisiert oder verlängert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit verwendet werden, ABER: Ausweisdokumente werden auch dann ungültig, wenn die Daten und das Lichtbild eine eindeutige Identifizierung des Ausweisinhabers nicht mehr zulassen!

Wenn Sie mit Ihrem Kind verreisen möchten, können Sie künftig einen Personalausweis und/oder einen Reisepass beantragen. Bitte beachten Sie, dass diese Dokumente eine Bearbeitungszeit bei der Bundesdruckerei von mehreren Wochen haben und keine kurzfristige Ausstellung vor Ort möglich ist.

Informationen zu den Dokumenten für Personen unter 24 Jahren:

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Personalausweis: Bearbeitungszeit ca. 3 Wochen, Gebühr 22,80 €

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Reisepass: Bearbeitungszeit ca. 5 Wochen, Gebühr 37,50 € (Expressverfahren gegen Aufpreis von 32,00 € möglich – Bearbeitungszeit dann ca. 4 Werktage)

Für Reisen ins Ausland benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Reisedokument.

Auskunft über das jeweils benötigte Reisedokument geben die Reise- und Sicherheitshinweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes: www.auswaertiges-amt.de

Benötigte Unterlagen für den Personalausweis und Reisepass:

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Persönliche Vorsprache im Bürgerbüro (d.h. das Kind und mindestens ein Erziehungsberechtigter müssen persönlich vor Ort sein)

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Aktuelles biometrisches Passbild (im besten Fall maximal 6 Monate alt, nach Möglichkeit ohne Brille)

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Geburtsurkunde

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Gebühr (siehe oben)

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Wenn nur ein Elternteil bei der Beantragung dabei sein kann:

Einverständnis des zweiten Erziehungsberechtigten in schriftlicher Form mit Kopie des Ausweisdokuments.