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MB der Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld
Ausgabe 6/2025
Aufseß AB
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Aufseß Amtlich

Feldvergleich und Nachschätzung in der Gemarkung Zochenreuth, Gemeinde Aufseß ab 17. März 2025

Mit Schreiben des Finanzamtes Bayreuth vom 03.03.2025 teilt dieses mit, dass im Rahmen der Überprüfung der Bodenschätzungsergebnisse ab dem 17.03.2025 ein Feldvergleich mit anschließenden Nachschätzungsarbeiten in der Gemarkung 2405 Zochenreuth durchgeführt wird.

Mit der Durchführung der Außendienstarbeiten sind amtlich landwirtschaftliche Sachverständige und der vermessungstechnische Beamte des Finanzamts Bayreuth sowie ehrenamtliche Bodenschätzer beauftragt.

Nach §11 BodSchätzG sind einzelne Bodenflächen nachzuschätzen, deren natürliche Ertragsbedingungen sich wesentlich und nachhaltig verändert haben oder deren Nutzungsart sich nachhaltig geändert hat.

Im Rahmen der Nachschätzung werden Flächen ausgeschieden, die nicht mehr zur landwirtschaftlichen Nutzung gehören. Bisher nicht einer Bodenschätzung unterliegende Flächen, für die sich jetzt eine landwirtschaftliche Nutzung ergibt, werden erfasst.

Zielsetzung ist ein möglichst aktueller Stand des Liegenschaftskatasters als Grundlage einer zeitnahen Bewertung.

Nach §15 BodSchätzG sind die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der durch die Bodenschätzungsarbeiten betroffenen Grundstücke verpflichtet, den mit den örtlichen Arbeiten Beauftragten jederzeit das Betreten der Grundstücke zu gestatten.

Die für Zwecke der Bodenschätzung als notwendig erachteten Maßnahmen, wie das Bohren mit dem Erdbohrstock und kleinere Aufgrabungen sind zuzulassen. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nicht.

Die Gemeinde Aufseß wurde gebeten, hierüber entsprechend zu informieren.

Gleichzeitig ist auf der Homepage der Gemeinde Aufseß unter: https://www.aufsess.de/bekanntmachungen/ (Aktuelles-Bekanntgaben) darauf hingewiesen.

Aufseß, 04.03.2025
GEMEINDE AUFSESS