Aufgrund der Berichterstattung des Nordbayerischen Kuriers vom 20.02.2025 und des Kommentars von Herrn Brand vom 22.02.2025, möchte ich zu den Vorwürfen Stellung beziehen. Meine Sicht der Dinge wurde leider bei der Berichterstattung nicht einbezogen. Es geht hier um die 1. Änderung des Bebauungsplanes Krögelstein 3.
Änderung des Bebauungsplanes
Den Vorschlag zur Änderung des Bebauungsplanes brachte ich selbst am 16.04.2025 in das Gremium ein. Diese 1. Änderung wurde im Bauausschuss am 07.02.2025 behandelt und auch einstimmig als Empfehlung an den Stadtrat verabschiedet. Mit der Änderung des Bebauungsplanes sollte hauptsächlich der Erschließungsaufwand reduziert werden. In diesem Zuge wurden auch Festsetzungen des bereits 25 Jahre alten Bebauungsplanes durch unseren Planer angepasst.
Unmut der Anwohner
Der besagte Unmut der Anwohner, wie im Antrag der WG Land formuliert, ist für mich nicht nachvollziehbar, weil zum einen die Straßenfläche um 200 m² reduziert und die Firsthöhe im neuen Bebauungsplan auf max. 10 m festgesetzt wurde. Dies bedeutet für die Anwohner eine deutliche Kostenreduzierung für die Erschließung und durch die maximale Firsthöhe auch eine geringere Beeinträchtigung durch die neu entstehenden Häuser.
Gleichbehandlung
Es wird auch davon gesprochen, ob eine Gleichbehandlung aufgrund der Aktualisierung vom alten zum geänderten Bebauungsplan gegeben ist. Es ist so, dass die meisten Parameter im geänderten Bebauungsplan enger gestrickt sind, als im Alten. Somit kann man sagen, dass die argumentierte Gleichbehandlung eher umgekehrt greift.
Rücklagen von 9,1 Mio
Dies hat zwar gar nichts mit dem Thema der Bebauungsplanänderung zu tun, wurde aber in der Sitzung angesprochen. Nur zur Klarstellung: Hier geht es nicht um freie Finanzmittel der Stadt Hollfeld, sondern um einen Investitionsstau. D.h. verplante Maßnahmen, die noch nicht umgesetzt wurden, sich aber in der Planung befinden.
Durchführung von Grundstücksgeschäften
In der Sitzung wurde mir vorgeworfen, Grundstücksgeschäfte ohne den Stadtrat durchzuführen. Der Bürgermeister wird immer Gespräche führen, um seine Kommune weiterzuentwickeln, dazu gehören selbstverständlich auch Erstgespräche mit Grundstücksinteressenten. Das ist mein Job. Die finale Entscheidung obliegt hier laut Geschäftsordnung selbstverständlich dem Stadtrat.
Eskalationsstufe
Laut Zeitungsbericht war eine Aussage, die ich in der Sitzung getroffen habe, der Grund für die Erreichung der Eskalationsstufe. Hierzu möchte ich sagen, dass ich aufgrund geführter Telefonate mit einigen Stadträten vor der Sitzung den Eindruck hatte, dass nicht genügend Einblicke zum Bebauungsplan vorhanden waren, um eine gute Entscheidung treffen zu können. Dies habe ich in der Sitzung nach dem Sachvortrag des Planers und der Fragen der Stadträte als Zusammenfassung auch so geäußert.
Dies sollte aber sicherlich kein Angriff an das Gremium oder einzelne Stadträte sein. Ich wollte mit meiner Aussage nur nochmals über den Planer die Änderungen in den Bebauungsplan einarbeiten lassen und dem Gremium auch die Möglichkeit der intensiveren Vorbereitung geben. Eine Bebauungsplanänderung ist eben auch ein sehr komplexes Thema. Was hat das mit „anmaßend, Diktatur und ich stelle den Stadtrat in eine Ecke“ zu tun? So wurde es mir von einigen Räten dann vorgeworfen.
Es kam auch der Vorwurf, dass man sich mehr Unterlagen im Vorfeld gewünscht hätte. Dazu ist zu sagen, dass der Antrag am Montag vor der Sitzung einging und erst ab dann bearbeitet werden konnte. Zur Erinnerung, der Bauausschuss hat diese Sache einstimmig vorberaten. Es kamen auch zwischen dem Bauausschuss und der Ladung zum Stadtrat keine Einwände durch die Gremiumsmitglieder. Wenn ein Antrag erst 1,5 Tage vor der Sitzung eingeht ist es immer schwierig, die Vorbereitung zur Sitzung optimal durchzuführen. Deshalb wurde in der Geschäftsordnung auch eine Ladungsfrist von 5 Tagen festgelegt, um den Räten genügend Zeit für die Vorbereitung zu geben. Es wäre für die Verwaltung und mich auch schön, wenn man ebenfalls die gleiche Zeit bei gestellten Anträge bekommen würde.
Ist man ein „Diktator“, wenn man
| • | Beschlüsse des Stadtrates umsetzt, |
| • | die Empfehlungen des Bauausschusses umsetzt, |
| • | die Anwohner des bestehenden Baugebietes mit einbezieht, |
| • | den Anregungen eines Fachplaners folgt? |
Ich glaube eher, hier hat der Wahlkampf schon begonnen. Es geht hier nicht um die Bürgerinnen und Bürger, sondern um die Profilierung Einzelner.
Außerordentlichen Antrag zur Geschäftsordnung
Bei dem Antrag der WG Land handelt es sich nicht um einen Antrag zur Geschäftsordnung, sondern um einen Sachantrag. Da dieser nicht unbedingt gleich abgestimmt werden muss, war mein Vorschlag dazu, dieses Thema erst final in der nächsten Sitzung zu behandeln. Somit hätte sowohl die Verwaltung als auch das Gremium eine gute Vorbereitung für die zusätzlichen Änderungen durchführen können. Diese Vorgehensweise wurde vom Gremium allerdings nicht angenommen.
Zum Kommentar von Herrn Brand
Die Entscheidung über den nächsten Bürgermeister in Hollfeld trifft nicht ein Journalist, sondern der Bürger bei der Kommunalwahl 2026. Ich denke wir haben in dieser Legislaturperiode schon viel für unsere Gemeinde geschafft und haben auch noch weitere wichtige Projekte in der Planung. Hier brauche ich mich sicherlich nicht zu verstecken.