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MB der Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld
Ausgabe 6/2025
Hollfeld Stadt AB
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Stadt Hollfeld Amtlich

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Der Stadtrat von Hollfeld hat in seiner Sitzung vom 18.02.2025 beschlossen, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan "Krögelstein 3" zum 1. Mal zu ändern.

Der Plan erhält den Namen "1. Bebauungsplan-Änderung Krögelstein 3".

Es sollen weiterhin Flächen für ein Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO ausgewiesen werden.

Das Plangebiet liegt im Westen von Krögelstein und ist komplett von der bebauten Ortslage umgeben.

Folgende Grundstücke der Gemarkung Krögelstein liegen innerhalb des Geltungsbereiches:

Flurnummern ganz:

1181, 1181/2 und 1182/6

Mit der Planaufstellung wird die BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg - beauftragt. Der Grünordnerische Fachbeitrag wird durch das Büro TEAM 4 in Nürnberg erstellt.

Da die Voraussetzungen des § 13a BauGB zutreffen, ist die Planänderung entsprechend den dortigen Vorschriften als Bebauungsplan der Innenentwicklung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchzuführen.

Dabei kann von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Das Beteiligungsverfahren ist nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB (§ 4a Abs. 2 BauGB) durchzuführen.

Wesentliche Gründe der Planung sind die Anpassung an geänderte städtebauliche Ziele und eine innere Nachverdichtung.

Stadt Hollfeld