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MB der Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld
Ausgabe 6/2025
Hollfeld Stadt AB
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Stadt Hollfeld Amtlich

Unterrichtung der Öffentlichkeit

gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB

Der Stadtrat von Hollfeld hat in seiner Sitzung vom 18.02.2025 beschlossen, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan "Krögelstein 3" zum 1. Mal zu ändern.

Der Plan erhält den Namen "1. Bebauungsplan-Änderung Krögelstein 3".

Es sollen weiterhin Flächen für ein Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO ausgewiesen werden.

Das Plangebiet liegt im Westen von Krögelstein und ist komplett von der bebauten Ortslage umgeben.

Folgende Grundstücke der Gemarkung Krögelstein liegen innerhalb des Geltungsbereiches:

Flurnummern ganz:

1181, 1181/2 und 1182/6

Mit der Planaufstellung wird die BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg - beauftragt. Der Grünordnerische Fachbeitrag wird durch das Büro TEAM 4 in Nürnberg erstellt.

Der Stadtrat Hollfeld hat in seiner Sitzung vom 18.02.2025 gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB beschlossen, die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten.

Zu diesem Zweck kann sich die Öffentlichkeit über die Planung in der Zeit vom

17.03.2025 bis einschließlich 31.03.2025

im Rathaus der Stadt Hollfeld, Marienplatz 18, 96142 Hollfeld, während der Dienststunden Montag von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Dienstag und Freitag jeweils von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und innerhalb dieser Frist erstmals zur Planung äußern. Außerdem sind Plan, Verbindliche Festsetzungen und Kurzbericht (Grundzüge der Planung) auf der Homepage der Stadt Hollfeld www.hollfeld.de/wirtschaft-und-bauen/bauen-in-hollfeld/bauleitplanung einzusehen.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt "Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren", das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Stadt Hollfeld