Titel Logo
MB der Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld
Ausgabe 7/2024
Hollfeld Stadt AB
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Kanalleitungsnetz der Stadt Hollfeld

Die Stadt Hollfeld ist bestrebt, das Abwassersystem in der Stadt Hollfeld wie auch in den Ortsteilen sowie die Kläranlage funktionsfähig zu erhalten und nach dem Stand der Technik zu ertüchtigen.

Hierzu werden folgende Maßnahmen durchgeführt:

• Sanierung des Kanalleitungsnetzes

• Ertüchtigung der Kläranlage

Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung, dass für die angefallenen Kosten Verbesserungsbeiträge zu erheben und/oder Gebühren entsprechend anzupassen sind. Um eine größtmögliche Gerechtigkeit für die Berechnung von Verbesserungsbeiträgen zu schaffen, erfolgt eine aktuelle Bestandsaufnahme der beitragsrechtlich relevanten Flächen.

Die Stadt Hollfeld hat die Firma Grundstücksverwaltung Günther Ziegler aus Kirchensittenbach mit der Erhebung dieser Flächen (Grundstücksflächen, Geschossflächen) beauftragt.

Die Durchführung der Aufmaßarbeiten ist für die Stadt Hollfeld und für die Ortsteile Drosendorf, Freienfels, Neidenstein, Pilgerndorf, Schönfeld und Weiher für den Zeitraum April bis Juni 2024 geplant. Alle anderen Ortsteile wurden bereits über die Wasserversorger erfasst.

Die Ermittlung der Flächen erfolgt durch den Mitarbeiter der Grundstücksverwaltung Günther Ziegler, der hierbei nach Straßenzügen die einzelnen Grundstücke systematisch prüft und notwendige Messungen vornimmt. In diesem Zusammenhang steht der Mitarbeiter auch für weitere Beratungen und zur Information der Eigentümer zur Verfügung.

Eine vorherige konkrete Terminbestimmung je Grundstück durch die Grundstücksverwaltung Günther Ziegler wird aus organisatorischen und zeitlichen Gründen nicht erfolgen. Es werden Grundstücke bei Bedarf auch mehrmals aufgesucht, um den Eigentümer/Bewohner zu erreichen.

Grundlage dieser Ermittlungen sind die digitalen Flurkarten des zuständigen Vermessungsamtes, aus denen sich bereits für jedes Gebäude (Hauptgebäude und Nebengebäude) sämtliche Seitenlängen und Grundflächen ergeben.

Geprüft wird im Einzelnen die Anzahl der vorhandenen Geschosse (Kellergeschoss (KG), Erdgeschoss (EG), Obergeschoss (OG), Dachgeschoss (DG), der Ausbauzustand sowie deren bauliche Verbindungen.

Für die Ermittlungen der notwendigen Daten besteht nach dem Kommunalabgabengesetz und der Abgabenordnung eine umfassende gesetzliche Auskunfts- und Mitwirkungspflicht seitens der Eigentümer (analog dem Steuerrecht). Wir bitten Sie daher, den jeweiligen Vermesser Zutritt zu Ihrem Grundstück und – soweit notwendig – auch zu den Gebäuden zu gewähren. Es wäre zudem hilfreich, wenn vorhandene Baupläne zur Einsichtnahme bereitgestellt werden könnten.

Eine ordnungsgemäße und korrekte Ermittlung liegt dabei vor allem in Ihrem eigenen Interesse, um spätere Unstimmigkeiten wegen zu viel berechneter Flächen zu vermeiden. Wir empfehlen Ihnen daher, die Ermittlung dieser Flächen möglichst zusammen mit dem Mitarbeiter der Grundstücksverwaltung Günther Ziegler vorzunehmen.

Der berechtigte Mitarbeiter der Grundstücksverwaltung Günther Ziegler kann sich durch eine Bestätigung der Stadt Hollfeld – gesiegelt und unterschrieben vom Bürgermeister - ausweisen.

Ist ein Zugang zum Grundstück nicht möglich, werden sämtliche Geschossflächen aller Gebäude als beitragspflichtig angesetzt (Schätzungsbefugnis). Die Aufmaßarbeiten benötigen im Einzelfall nur eine Zeit von durchschnittlich etwa 15 Minuten. Der Mitarbeiter ist dabei angehalten, Ihre Beeinträchtigungen nur auf das absolut notwendige Maß zu beschränken.

Wenn der Mitarbeiter der Grundstücksverwaltung Günther Ziegler Sie als Eigentümer nicht zuhause antrifft, ein persönlicher Kontakt aber notwendig erscheint, erhalten Sie eine "Briefkasteninformation". Dieser DIN A4-Zettel enthält den Namen und die Handynummer des jeweiligen Aufmessers. Bitte setzen Sie sich in diesem Fall mit dem Mitarbeiter der Grundstücksverwaltung Günther Ziegler in Verbindung und vereinbaren Sie einen persönlichen Termin. Der Aufmesser bleibt während der Aufmaßarbeiten vor Ort, d.h. es sind auch Termine nach 17.00 Uhr möglich!

Sofern Sie bei den Besichtigungen nicht anwesend sind und eine Mitwirkung Ihrerseits nicht unbedingt notwendig ist, wird der Mitarbeiter die Datenaufnahme nach dem vorhandenen Bestandsplan aufnehmen.

Jeder Eigentümer erhält nach Abschluss der Aufmaßarbeiten ein Informationsschreiben sowie ein für das Objekt entsprechende Aufmaßblatt - mit der Möglichkeit zur Prüfung. Auf diesen Aufmaßblättern sind alle erhobenen, beitragspflichtigen Flächen ersichtlich.

Sollten Sie eine vorherige Terminvereinbarung wünschen, dann wenden Sie sich bitte zeitnah an die Telefonnummer 0173/5138463 Herr Ziegler der Grundstücksverwaltung Günther Ziegler.

Sollten Missverständnisse, Fragen oder Fehler aufgetreten sein, können diese natürlich noch nachträglich berichtigt werden. In Einzelfällen kann auch ein nochmaliger Ortstermin vereinbart werden.

Befindet sich Ihr Wohnsitz nicht in der betreffenden Gemeinde, oder ist Ihre Liegenschaft vermietet/verpachtet, wäre es sehr hilfreich, wenn Sie Ihre Mieter/Pächter/Hausverwaltungen informieren und diese dazu schriftlich ermächtigen, den Ortstermin mit der Grundstücksverwaltung Günther Ziegler wahrzunehmen.

Der Vermesser hält sich beim Betreten Ihres Grundstücks an die geltenden Hygieneregeln.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und für Ihre Mitwirkung.

Euer Bürgermeister
Hartmut Stern