| Umlage Verwaltungsgemeinschaft 2024 | ||
| 2024 | 331.958,58 € |
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| 2023 | 309.892,72 € |
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| 2022 | 309.019,24 € |
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| Umlage Grundschule Hollfeld 2024 | ||
| 2024 | 33 Schüler | 86.299,00 € |
| 2023 | 34 Schüler | 62.227,31 € |
| 2022 | 31 Schüler | 141.030,00 € (Verwaltungsumlage 57.000,00 € zuzüglich 84.030,00 € Investitionsumlage für Sanierung) |
Erweiterung Mobilfunk-Mast in Aufseß
Die Firma Telefonica Germany GmbH hat mitgeteilt, dass sie den Mobilfunk-Masten in Aufseß mit nutzen werde.
Baugenehmigung / Antrag auf Vorbescheid
Mit Schreiben des Landratsamtes Bayreuth vom 09.02.2024 wird für das Bauvorhaben in Zochenreuth auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage ein Vorbescheid erteilt.
Bauantrag: Dacherneuerung am bestehenden Maschinenhaus der Wasserversorgung Aufseß, auf dem Grundstück Fl.Nr. 477/1 der Gemarkung Aufseß, Oberaufseß
Der Gemeinderat der Gemeinde Aufseß hat zu dem Bauvorhaben sein Einvernehmen erteilt.
| Bauleitplanungen des Marktes Heiligenstadt | |
| - | Aufstellung Bebauungsplan „Wohngebiet Burggrub“ |
| - | Aufstellung Bebauungsplan „Gewerbegebiet Zoggendorf-Nord“ |
| - | Änderung Bebauungsplan „Wohngebiet Heiligenstadt - Unteres Gewend II“ |
| - | Änderung Bebauungsplan „Unteres Gewend“ |
| - | Änderung Bebauungsplan „Oberngrub - Teich“ |
| - | Aufstellung Bebauungsplan "Wohngebiet Siegritz-West |
| - | Aufstellung Bebauungsplan "Gewerbegebiet Heiligenstadt – Untere Winkelleite“ |
| - | Aufstellung Bebauungsplan "Gewerbegebiet Oberleinleiter – West“ |
Der Gemeinderat der Gemeinde Aufseß hat gegen die vorliegenden Bauleitplanverfahren keine Einwände erhoben.
Richtlinie zur Wahlplakatierung und Wahlwerbung im Gebiet der Gemeinde Aufseß zur Europawahl am 09.06.2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Aufseß hat die Richtlinie am 09.06.2024 mit Anlagen beschlossen.
Stromlieferverträge für die gemeindlichen Liegenschaften - Beratung über Ausschreibung für Stromlieferungen ab 2025
Der Gemeinderat hat beschlossen, die Stromlieferung der Gemeinde Aufseß ab 2025 für einen Zeitraum von 3 Jahren bundesweit auszuschreiben.
Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Aufseß – Genehmigung und Entlastung
Feststellung der Jahresrechnung:
Die in dem Haushaltsjahr 2022 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) sind, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht bereits in früheren Beschlüssen erfolgt ist, hiermit gem. Art. 66 Abs. 1 GO genehmigt worden.
Die Jahresrechnung 2022 wurde gem. Art. 102 Abs. 3 GO mit den erläuterten Ergebnissen festgestellt.
Entlastung der Jahresrechnung:
Die Prüfungspunkte der örtlichen Rechnungsprüfung sind in der Sitzung abschließend behandelt worden. Die geprüfte Jahresrechnung 2022 ist mit den festgestellten Ergebnissen entlastet worden.
Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Aufseß – Vorstellung und Übergabe an RPA
Der Gemeinderat hat die vorgelegte Jahresrechnung 2023 an den Rechnungsprüfungsausschuss (Art. 103 GO) verwiesen. Die Prüfung ist zeitnah, innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres, durchzuführen.
Euer Bürgermeister
Alexander Schrüfer