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MB der Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld
Ausgabe 7/2024
Aufseß AB
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Aus der Sitzung des Gemeinderats Aufseß vom 12.03.2024

Umlage Verwaltungsgemeinschaft 2024

2024

331.958,58 €

2023

309.892,72 €

2022

309.019,24 €

Umlage Grundschule Hollfeld 2024

2024

33 Schüler

86.299,00 €

2023

34 Schüler

62.227,31 €

2022

31 Schüler

141.030,00 € (Verwaltungsumlage 57.000,00 € zuzüglich 84.030,00 €

Investitionsumlage für Sanierung)

Erweiterung Mobilfunk-Mast in Aufseß

Die Firma Telefonica Germany GmbH hat mitgeteilt, dass sie den Mobilfunk-Masten in Aufseß mit nutzen werde.

Baugenehmigung / Antrag auf Vorbescheid

Mit Schreiben des Landratsamtes Bayreuth vom 09.02.2024 wird für das Bauvorhaben in Zochenreuth auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage ein Vorbescheid erteilt.

Bauantrag: Dacherneuerung am bestehenden Maschinenhaus der Wasserversorgung Aufseß, auf dem Grundstück Fl.Nr. 477/1 der Gemarkung Aufseß, Oberaufseß

Der Gemeinderat der Gemeinde Aufseß hat zu dem Bauvorhaben sein Einvernehmen erteilt.

Bauleitplanungen des Marktes Heiligenstadt

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Aufstellung Bebauungsplan „Wohngebiet Burggrub“

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Aufstellung Bebauungsplan „Gewerbegebiet Zoggendorf-Nord“

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Änderung Bebauungsplan „Wohngebiet Heiligenstadt - Unteres Gewend II“

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Änderung Bebauungsplan „Unteres Gewend“

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Änderung Bebauungsplan „Oberngrub - Teich“

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Aufstellung Bebauungsplan "Wohngebiet Siegritz-West

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Aufstellung Bebauungsplan "Gewerbegebiet Heiligenstadt – Untere Winkelleite“

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Aufstellung Bebauungsplan "Gewerbegebiet Oberleinleiter – West“

Der Gemeinderat der Gemeinde Aufseß hat gegen die vorliegenden Bauleitplanverfahren keine Einwände erhoben.

Richtlinie zur Wahlplakatierung und Wahlwerbung im Gebiet der Gemeinde Aufseß zur Europawahl am 09.06.2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Aufseß hat die Richtlinie am 09.06.2024 mit Anlagen beschlossen.

Stromlieferverträge für die gemeindlichen Liegenschaften - Beratung über Ausschreibung für Stromlieferungen ab 2025

Der Gemeinderat hat beschlossen, die Stromlieferung der Gemeinde Aufseß ab 2025 für einen Zeitraum von 3 Jahren bundesweit auszuschreiben.

Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Aufseß – Genehmigung und Entlastung

Feststellung der Jahresrechnung:

Die in dem Haushaltsjahr 2022 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) sind, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht bereits in früheren Beschlüssen erfolgt ist, hiermit gem. Art. 66 Abs. 1 GO genehmigt worden.

Die Jahresrechnung 2022 wurde gem. Art. 102 Abs. 3 GO mit den erläuterten Ergebnissen festgestellt.

Entlastung der Jahresrechnung:

Die Prüfungspunkte der örtlichen Rechnungsprüfung sind in der Sitzung abschließend behandelt worden. Die geprüfte Jahresrechnung 2022 ist mit den festgestellten Ergebnissen entlastet worden.

Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Aufseß – Vorstellung und Übergabe an RPA

Der Gemeinderat hat die vorgelegte Jahresrechnung 2023 an den Rechnungsprüfungsausschuss (Art. 103 GO) verwiesen. Die Prüfung ist zeitnah, innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres, durchzuführen.

Euer Bürgermeister

Alexander Schrüfer