Der Stadtrat der Stadt Hollfeld hat in seiner Sitzung vom 24.02.2026 die Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen (Ladenschlussverordnung) beschlossen.
Die Verordnung liegt während der allgemeinen Dienststunden in den Geschäfts-räumen der Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld, 96142 Hollfeld, Marienplatz 18,
1. Stock, zur Einsichtnahme (nach Terminvereinbarung) auf.
Die Verordnung tritt am 01.03.2026 in Kraft.