Auf Grund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VGemO, Art. 40 ff. KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt, er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben
mit — 2.140.200,00 Euro
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben
mit — 235.000,00 Euro.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
| (1) | Verwaltungsumlage | |
| 1. | Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltjahr auf 1.723.100,00 Euro festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen. | |
| 2. | Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2022 auf 7.145 Einwohner festgesetzt. | |
| 3. | Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 241,16 Euro festgesetzt. | |
| (2) | Investitionsumlage | |
| Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben. | ||
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 250.000,00 Euro festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Hollfeld, den 18.04.2023 | Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld |
Stern | |
Gemeinschaftsvorsitzender |