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Iphöfer Nachrichten
Ausgabe 11/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Versteigerung

Beglaubigte Abschrift

Amtsgericht Würzburg

Abteil1.,mg für Zwangsversteigerungs- und

r

Zwangsverwaltungssachen

Az.:

3 K 70/23

Würzburg, 17.01.2025

Terminsbestimmung:

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am

öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:

Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Kitzingen von Domheim Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum

an Grundstück.

Zusatz zu lfd.Nr. 1: Für jeden Miteigentumsanteil ist ein Grundbuchblatt angelegt (Blatt 655 bis 657); der hier eingetragene Miteigentumsanteil ist.durch die zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte beschränkt.

Veräußerungsbeschränkung: Die schriftliche Zustimmung des anderen Wohnungseigentümers ist zur Veräußerung eines Wohnungseigentums erforderlich, ausgenommen im Falle der Veräußerung im Wege der Zwangsversteigerung auf Antrag eines Grundpfandrechtsgläubigers oder bei Veräußerung an Ehegatten oder Verwandte in gerader Linie.

Wegen des Gegenstandes und des Inhaltes des Sondereigentums und des Sondernutzungs rechts wird auf die Bewilligung vom 25.08.2006, URNr. 1443/2006 Notar Dr. Münch, Kitzingen, Bezug genommen.

Zusatz zu lfd.Nr. 2: Für jeden Miteigentumsanteil ist ein Grundbuchblatt angelegt (Blatt 655 bis 657); der hier eingetragene Miteigentumsanteil" ist durch die zu den and.eren Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte beschränkt.

Veräußerungsbeschränkung: Die schriftlicheZustimmung des anderen Wohnungseigentümers ist zur Veräußerung.eines Wohnungseigentums erforderlich, ausgenommen im Falle der Veräußerung im Wege der Zwangsversteigerung auf Antrag eines Grundpfandrechtsgläubigers oder bei Veräußerung an Ehegatten oder Verwandte in gerader Linie.

Wegen des Gegenstandes und des Inhaltes des Sondereigentums und des Sondernutzungs rechts wird auf die Bewilligung vom 25.082006, URNr. 1443/2006 Notar Dr. Münch, Kitzingen, Bezug genommen.

Lfd. Nr. 1

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):

Weitgehend rechteckiges Grundstück bebaut mit Mehrfamilienwohnhaus; ursprüngliches Baujahr 1969; Heizart: Öl-Zentralheizung mit integriertem Brauchwasserspeicher;

Wohnfläche ca. 73 m2; Erneuerung des Innenausbaus ca. 1990;

Garagengebäude mit zwei Einzelgaragen: Garage Ost ist Wohnung Nr. 1 zugeordnet; instandhaltungszustand leicht unterdurchschnittlich; Mietverträge bestehen nicht

Im Übrigen wird auf die ausführliche und differenzierte Darstellung im Gutachten verwiesen.;

Verkehrswert: 90.000,00 €

Lfd. Nr. 2

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. sa•chverständigen,l:

Weitgehend rechteckig.es Grundstück bebaut mit Mehrfamilienwohnhaus; ursprüngliches Baujahr 1969; Herstellungszeitpunkt der Wohneinheit ca. 2003; Heizart: Öl-Zentralheizung mit integriertem Brauchwasserspeicher; Wohnfläche ca. 79 m2;

Terrasse an der Südfassade nicht hergestellt: lnstandhaltungszustand leicht unterdurchschnittlich; Mietverträge bestehen nicht

. Im Übrigen wird auf die ausführliche und differenzierte Darstellung im Gutachten verwiesen.;

Verkehrswert: 128.000,00 €

•Weitere Informationen nter www.zvg-portal.de .

Der Versteigerungsvermerk ist am 05.12..2023 in das Grundbuch eingetragen worden.

Zur Zuschlagserteilung ist die Zustimmung des anderen Wohnungseigentümers erforderlich.

Aufforderung:

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht er sichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigen falls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaften den Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Hinweis:

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ran ges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen ein getreten sind.

Gemäß§§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 1O % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
gez.
Suppe
Rechtspflegerin

Für die Richtigkeit der Abschrift Würzburg, 20.01.2025

Staufert, JVl'in
Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
Durch maschinelle Bearbeitung beglaubigt
- ohne Unterschrift gültig