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Iphöfer Nachrichten
Ausgabe 11/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Flurgang Feldgeschworene Nenzenheim

Gemäß Art. 12 Abs. 1 Satz 3 Abmarkungsgesetz (AbmG) vom 6. August 1981 (BayRS III S. 690) erlässt die Stadt Iphofen folgende

Anordnung

1.

Ab Mittwoch, 2. April 2025 findet im Stadtteil Nenzenheim die Grenzbe­gehung der Feldgeschworenen statt. Begangen wird der Flurteil rechts der Hüttenheimer Straße bis links der Dornheimer Straße.

2.

Folgende Grenzen einschließlich aller Grenzzeichen werden überprüft:

- Grenzen und Grenzzeichen an allen gemeindlichen Grundstücken

- Gemeindegrenze

3.

Die Eigentümer und die Nutzungsberechtigten von Grundstücken haben gemäß Art. 9 AbmG dafür zu sorgen, dass die nach den Vorschriften des Abmarkungsge­setzes oder nach früheren Vorschriften angebrachten Grenzzeichen erhalten und erkennbar bleiben.

Die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken werden aufgefor­dert, bis zur Grenzbegehung sämtliche Grenzzeichen an ihren Grundstücken sichtbar zu machen. Mängel bzw. Schäden sind den Feldgeschworenen zu mel­den.

4.

Soweit Mängel an den Grenzen und den Grenzzeichen der gemeindlichen Grund­stücke festgestellt werden, beantragt die Stadt Iphofen als beteiligte Grundstücks­eigentümerin gleichzeitig deren Behebung durch die Feldgeschworenen.

Kosten, die durch die Abmarkungstätigkeit der Feldgeschworenen entstehen, sind der Stadt Iphofen durch den Verursacher zu erstatten.

Iphofen, 05.03.2025
Stadt Iphofen
Dieter Lenzer  —  Heinrich May
1. Bürgermeister  —  Obmann