Aufgrund von Art. 63 f. der Gemeinderdnung (GO) ertäst die Stadt Iphofen folgende Haushaltssatzung
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit | 38.998.700 € |
| und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit | 16.141.000 € |
ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Der Steuersatz (Hebesatz) für die Gewerbesteuer wird auf 300 v.H. festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach den Haushaltsplan wird auf 6.495.000 € festgesetzt
Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2026 in Kraft.
Nachrichtlich:
Die Hebesätze der Grundsteuern wurden mit Hebesatzsatzung vom 25.10.2024 auf Grund des Stadtratsbeschlusses vom 08.10.2024 für das Haushaltsjahr 2025 in folgender Höhe festgesetzt. Diese gilt weiter, bis sie geändert wird.
| a) | Grundsteuer A - land- und forstwirtschaftliche Grundstück | 315 v.H. |
| b) | Grundsteuer B - Grundstück | 190 v.H. |