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Iphöfer Nachrichten
Ausgabe 12/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Flurgang Feldgeschworene Hellmitzheim

Gemäß Art. 12 Abs. 1 Satz 3 Abmarkungsgesetz (AbmG) vom 6. August 1981 (BayRS III S. 690) erlässt die Stadt Iphofen folgende

ANORDNUNG

1.

Ab Dienstag, 11.04.2023 findet im Stadtteil Hellmitzheim die Grenzbegehung der Feldgeschworenen statt. Begangen wird der Flurteil nördlich des Kirchbaches und westlich der Staatsstraße 2418, Gemarkung Hellmitzheim.

2.

Folgende Grenzen einschließlich aller Grenzzeichen werden überprüft:

-

Grenzen und Grenzzeichen an allen gemeindlichen Grundstücken

-

Gemeindegrenze

3.

Die Eigentümer und die Nutzungsberechtigten von Grundstücken haben gemäß Art. 9 AbmG dafür zu sorgen, dass die nach den Vorschriften des Abmarkungsge­setzes oder nach früheren Vorschriften angebrachten Grenzzeichen erhalten und erkennbar bleiben.

Die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken werden aufgefor­dert, bis zur Grenzbegehung sämtliche Grenzzeichen an ihren Grundstücken sichtbar zu machen. Mängel bzw. Schäden sind den Feldgeschworenen zu mel­den.

4.

Soweit Mängel an den Grenzen und den Grenzzeichen der gemeindlichen Grund­stücke festgestellt werden, beantragt die Stadt Iphofen als beteiligte Grundstücks­eigentümerin gleichzeitig deren Behebung durch die Feldgeschworenen.

Kosten, die durch die Abmarkungstätigkeit der Feldgeschworenen entstehen, sind der Stadt Iphofen durch den Verursacher zu erstatten.

Iphofen, 24.03.2023
STADT IPHOFEN
Dieter Lenzer
Walter Düll
1. Bürgermeister
Obmann