Gemeinde Castell, Landkreis Kitzingen
Gz. LD-B - A 7556 - 2484
Ausführungsanordnung
Im Dorferneuerungsverfahren Castell 4 wird die Ausführung des Flurbereinigungsplanes angeordnet. Der neue Rechtszustand tritt mit dem 01.06.2023 an die Stelle des bisherigen Rechtszustands.
Gründe
Der Flurbereinigungsplan wurde den Beteiligten in gesetzlich vorgeschriebener Weise bekannt gegeben.
Der Flurbereinigungsplan ist unanfechtbar. Seine Ausführung konnte daher angeordnet werden (§ 61 Flurbereinigungsgesetz -FlurbG-).
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch beim
Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken
Zeller Str. 40, 97082 Würzburg
(Postanschrift: Postfach 55 40, 97005 Würzburg)
eingelegt werden.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung
Die Einlegung des Widerspruchs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Widerspruchs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!
Diese Anordnung kann innerhalb von vier Monaten ab dem 03.04.2023 auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken auf der Seite Projekte in Unterfranken unter
„Öffentliche Bekanntmachungen in Flurneuordnungen und Dorferneuerungen“ eingesehen werden.(https://www.ale-unterfranken.bayern.de/108554)
Hinweis
Förderanträge für private Maßnahmen in der Dorferneuerung können längstens bis zum Eintritt des neuen Rechtszustandes, das ist der Ablauf des 31.05.2023 beim Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Zeller Str. 40, 97082 Würzburg gestellt werden.