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Iphöfer Nachrichten
Ausgabe 13/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Dorferneuerung Castell 4

Gemeinde Castell, Landkreis Kitzingen

Gz. LD-B - A 7556 - 2484

Ausführungsanordnung

Im Dorferneuerungsverfahren Castell 4 wird die Ausführung des Flurbereinigungsplanes angeordnet. Der neue Rechtszustand tritt mit dem 01.06.2023 an die Stelle des bisherigen Rechtszustands.

Gründe

Der Flurbereinigungsplan wurde den Beteiligten in gesetzlich vorgeschriebener Weise bekannt gegeben.

Der Flurbereinigungsplan ist unanfechtbar. Seine Ausführung konnte daher angeordnet werden (§ 61 Flurbereinigungsgesetz -FlurbG-).

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch beim

Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken

Zeller Str. 40, 97082 Würzburg

(Postanschrift: Postfach 55 40, 97005 Würzburg)

eingelegt werden.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung

Die Einlegung des Widerspruchs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Widerspruchs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!

Diese Anordnung kann innerhalb von vier Monaten ab dem 03.04.2023 auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken auf der Seite Projekte in Unterfranken unter

„Öffentliche Bekanntmachungen in Flurneuordnungen und Dorferneuerungen“ eingesehen werden.(https://www.ale-unterfranken.bayern.de/108554)

Hinweis

Förderanträge für private Maßnahmen in der Dorferneuerung können längstens bis zum Eintritt des neuen Rechtszustandes, das ist der Ablauf des 31.05.2023 beim Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Zeller Str. 40, 97082 Würzburg gestellt werden.

Würzburg, 10.03.2023
gez. Johannes Krüger
Leitender Baudirektor