Gemäß Art. 12 Abs. 1 Satz 3 Abmarkungsgesetz (AbmG) vom 6. August 1981 (BayRS III S. 690) erlässt die Stadt Iphofen folgende
ANORDNUNG
| 1. | Die Feldgeschworenen Dornheim begehen ab Donnerstag, 04.04.2024 die Schwarzenberger Flur, rechts der Hellmitzheimer Straße und llinks der Altmannshäuser Straße bis zur Grenze Hellmitzheim und Altmannshausen. |
| 2. | Folgende Grenzen einschließlich aller Grenzzeichen werden überprüft: - Grenzen und Grenzzeichen an allen gemeindlichen Grundstücken - Gemeindegrenze |
| 3. | Die Eigentümer und die Nutzungsberechtigten von Grundstücken haben gemäß Art. 9 AbmG dafür zu sorgen, dass die nach den Vorschriften des Abmarkungsgesetzes oder nach früheren Vorschriften angebrachten Grenzzeichen erhalten und erkennbar bleiben. Die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken werden aufgefordert, bis zur Grenzbegehung sämtliche Grenzzeichen an ihren Grundstücken sichtbar zu machen. Mängel bzw. Schäden sind den Feldgeschworenen zu melden. |
| 4. | Soweit Mängel an den Grenzen und den Grenzzeichen der gemeindlichen Grundstücke festgestellt werden, beantragt die Stadt Iphofen als beteiligte Grundstückseigentümerin gleichzeitig deren Behebung durch die Feldgeschworenen. |
|
| Kosten, die durch die Abmarkungstätigkeit der Feldgeschworenen entstehen, sind der Stadt Iphofen durch den Verursacher zu erstatten. |
Iphofen, 15.03.2024 | |
STADT IPHOFEN | |
Dieter Lenzer | Ottmar Grötsch |
1. Bürgermeister | Obmann |