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Iphöfer Nachrichten
Ausgabe 13/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Flurgang Feldgeschworene Nenzenheim

Ab Mittwoch, 2. April 2025 findet im Stadtteil Nenzenheim die Grenzbe­gehung der Feldgeschworenen statt. Begangen wird der Flurteil rechts der Hüttenheimer Straße bis links der Dornheimer Straße.

Folgende Grenzen einschließlich aller Grenzzeichen werden überprüft:

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Grenzen und Grenzzeichen an allen gemeindlichen Grundstücken

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Gemeindegrenze

Die Eigentümer und die Nutzungsberechtigten von Grundstücken haben gemäß Art. 9 AbmG dafür zu sorgen, dass die nach den Vorschriften des Abmarkungsge­setzes oder nach früheren Vorschriften angebrachten Grenzzeichen erhalten und erkennbar bleiben.

Die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken werden aufgefor­dert, bis zur Grenzbegehung sämtliche Grenzzeichen an ihren Grundstücken sichtbar zu machen. Mängel bzw. Schäden sind den Feldgeschworenen zu mel­den.

Soweit Mängel an den Grenzen und den Grenzzeichen der gemeindlichen Grund­stücke festgestellt werden, beantragt die Stadt Iphofen als beteiligte Grundstücks­eigentümerin gleichzeitig deren Behebung durch die Feldgeschworenen. Hierfür anfallende Kosten sind durch den Verursacher zu tragen.

Iphofen, 05.03.2025

Stadt Iphofen

Dieter Lenzer

Heinrich May

1. Bürgermeister

Obmann