Die Feldgeschworenen Hellmitzheim begehen ab Donnerstag, 24.04.2025 die Hellmitzheimer Flur, östlich der Staatsstraße 2418 und nördlich der Bahnlinie bis zur Bundesstraße B8.
Folgende Grenzen einschließlich aller Grenzzeichen werden überprüft:
| - | Grenzen und Grenzzeichen an allen gemeindlichen Grundstücken |
| - | Gemeindegrenze |
Die Eigentümer und die Nutzungsberechtigten von Grundstücken haben gemäß Art. 9 AbmG dafür zu sorgen, dass die nach den Vorschriften des Abmarkungsgesetzes oder nach früheren Vorschriften angebrachten Grenzzeichen erhalten und erkennbar bleiben.
Die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken werden aufgefordert, bis zur Grenzbegehung sämtliche Grenzzeichen an ihren Grundstücken sichtbar zu machen. Mängel bzw. Schäden sind den Feldgeschworenen zu melden.
Soweit Mängel an den Grenzen und den Grenzzeichen der gemeindlichen Grundstücke festgestellt werden, beantragt die Stadt Iphofen als beteiligte Grundstückseigentümerin gleichzeitig deren Behebung durch die Feldgeschworenen. Hierfür anfallende Kosten sind durch den Verursacher zu tragen.
Iphofen, 02.04.2025 | |
STADT IPHOFEN | |
Dieter Lenzer | Karl Mandel |
1. Bürgermeister | Obmann |