Titel Logo
Iphöfer Nachrichten
Ausgabe 15/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung

Flurgang Feldgeschworene Hellmitzheim

Die Feldgeschworenen Hellmitzheim begehen ab Donnerstag, 24.04.2025 die Hellmitzheimer Flur, östlich der Staatsstraße 2418 und nördlich der Bahnlinie bis zur Bundesstraße B8.

Folgende Grenzen einschließlich aller Grenzzeichen werden überprüft:

-

Grenzen und Grenzzeichen an allen gemeindlichen Grundstücken

-

Gemeindegrenze

Die Eigentümer und die Nutzungsberechtigten von Grundstücken haben gemäß Art. 9 AbmG dafür zu sorgen, dass die nach den Vorschriften des Abmarkungsgesetzes oder nach früheren Vorschriften angebrachten Grenzzeichen erhalten und erkennbar bleiben.

Die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken werden aufgefordert, bis zur Grenzbegehung sämtliche Grenzzeichen an ihren Grundstücken sichtbar zu machen. Mängel bzw. Schäden sind den Feldgeschworenen zu melden.

Soweit Mängel an den Grenzen und den Grenzzeichen der gemeindlichen Grund­stücke festgestellt werden, beantragt die Stadt Iphofen als beteiligte Grundstücks­eigentümerin gleichzeitig deren Behebung durch die Feldgeschworenen. Hierfür anfallende Kosten sind durch den Verursacher zu tragen.

Iphofen, 02.04.2025
STADT IPHOFEN
Dieter Lenzer
Karl Mandel
1. Bürgermeister
Obmann