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Iphöfer Nachrichten
Ausgabe 15/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Flurgang Feldgeschworene Nenzenheim

Die Feldgeschworenen Nenzenheim begehen ab Samstag, 11.04.2026 die Nenzenheimer Flur, rechts der Dornheimer Straße bis links der Krassolzheimer Straße einschließlich Stöckig.

Folgende Grenzen einschließlich aller Grenzzeichen werden überprüft:

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Grenzen und Grenzzeichen an allen gemeindlichen Grundstücken

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Gemeindegrenze

Die Eigentümer und die Nutzungsberechtigten von Grundstücken haben gemäß Art. 9 AbmG dafür zu sorgen, dass die nach den Vorschriften des Abmarkungsgesetzes oder nach früheren Vorschriften angebrachten Grenzzeichen erhalten und erkennbar bleiben.

Die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken werden aufgefordert, bis zur Grenzbegehung sämtliche Grenzzeichen an ihren Grundstücken sichtbar zu machen. Mängel bzw. Schäden sind den Feldgeschworenen zu melden.

Soweit Mängel an den Grenzen und den Grenzzeichen der gemeindlichen Grund­stücke festgestellt werden, beantragt die Stadt Iphofen als beteiligte Grundstücks­eigentümerin gleichzeitig deren Behebung durch die Feldgeschworenen. Hierfür anfallende Kosten sind durch den Verursacher zu tragen.

Iphofen, 23.03.2026
STADT IPHOFEN
Dieter Lenzer
Heinrich May
1. Bürgermeister
Obmann