Öffentliche Zahlungserinnerung
hier: Grund- und Gewerbesteuer
Bekanntmachung
Am 15.05.2023 wird die II. Vierteljahresrate der Grund- und Gewerbesteuer zur Zahlung fällig.
Bitte halten Sie die gesetzliche Zahlungsfrist ein. Sie vermeiden damit weitere Kosten wie Mahngebühren und Säumniszuschläge.
Eine weitere Zahlungsaufforderung ergeht nicht.
Wir bitten die Zahlungspflichtigen, die nicht am Einzugsverfahren teilnehmen, um fristgerechte Überweisung. Sofern uns ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, werden die Steuern von Ihrem Konto abgebucht.