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Iphöfer Nachrichten
Ausgabe 25/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Pflegestützpunkt des Landkreises Kitzingen informiert

Die bayerischen Bezirke sind im Rahmen der Sozialhilfeleistung nach dem Sozialgesetzbuch zuständig für die Gewährung aller Leistungen der sog. “Hilfe zur Pflege“. Der Bezirk Unterfranken hilft damit Menschen mit ambulantem und stationärem Pflegebedarf, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung und die eigenen Mittel nicht ausreichen, um die Kosten für eine ambulante, das heißt häusliche Pflege oder für die Pflege in einem Pflegeheim zu begleichen.

Einmal pro Monat berät der Bezirk Unterfranken in den Räumen des Pflegestützpunkts Kitzingen zu dieser Sozialhilfeleistung und berücksichtigt dabei sowohl die rechtlichen und finanziellen Aspekte als auch die pflegefachliche Seite. Die Beratung ist kostenlos.

Der nächste Termin ist am

Donnerstag, den 27.06.2024 zwischen 13.00 und 16.00 Uhr.

Sofern Interesse besteht, vereinbaren Sie bitte zuvor einen Termin über den Pflegestützpunkt des Landkreises Kitzingen, Telefonnummer: 09321/928-5250 oder wenden Sie sich per Mail an

pflegestuetzpunkt@kitzingen.de.

Die Räumlichkeiten des Pflegestützpunktes befinden sich in der Oberen Bachgasse 16, in Kitzingen, in der Nähe des Landratsamtes, links neben der Einfahrt zum Parkhaus “Alte Poststraße“ (P 5 im Parkleitsystem), im Innenhof, gleich rechts (“Himmelsleiter“).

Im Pflegestützpunkt selbst können Sie sich kostenlos und neutral rund um das Thema Pflege beraten lassen. Die Öffnungszeiten sind: Mo., Di., Mi. und Fr. von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Do. von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr.