hier: Kostenbeiträge für den Unterhalt der Weinbergstraßen zum 01. Juli 2023
Die Beiträge für den Unterhalt der Weinbergstraßen sind zum 01. Juli 2023 von den jeweiligen Weinbergsbewirtschaftern bzw. -nutzern zur Zahlung fällig.
Bitte halten Sie die gesetzliche Zahlungsfrist ein. Sie vermeiden damit weitere Kosten wie Mahngebühren und Säumniszuschläge.
Eine weitere Zahlungsaufforderung ergeht nicht.
Wir bitten die Zahlungspflichtigen, die nicht am Einzugsverfahren teilnehmen, um fristgerechte Überweisung. Sofern uns ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, werden die Abgaben von Ihrem Konto abgebucht.
Sind zwischenzeitlich Eigentümerwechsel oder sonstige Tatbestände eingetreten sein, welche Auswirkungen auf die Zahlung haben, so bitten wir Sie, Frau Woitalla unter der Telefon-Nr. 09323/8715-48; Fax 09323/8715-55 oder E-Mail dorothee.woitalla@vgem.iphofen.de zu verständigen.