hier: Abgabe für den Deutschen Weinfonds nach dem Weinwirtschaftsgesetz und Abgabe nachdem Bayerischen Weinabsatzförderungsgesetz (BayWeinAFöG)
zum 01. Juli 2023
Die Abgabe für den Deutschen Weinfonds und die Abgabe nach dem Bayerischen Weinabsatzförderungsgesetz wird am 01. Juli 2023 zur Zahlung fällig.
Bitte halten Sie die gesetzliche Zahlungsfrist ein. Sie vermeiden damit weitere Kosten wie Mahngebühren und Säumniszuschläge.
Eine weitere Zahlungsaufforderung ergeht nicht.
Wir bitten die Zahlungspflichtigen, die nicht am Einzugsverfahren teilnehmen, um fristgerecht Überweisung. Sofern uns ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, werden die Abgaben von Ihrem Konto abgebucht.