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Iphöfer Nachrichten
Ausgabe 26/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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aktuelle Mitteilung der Abfallberatung am Landratsamt Kitzingen

Bußgelder durch neue Bioabfallverordnung?

Seit dem 1. Mai 2025 gelten neue Vorgaben für Bioabfälle, die kompostiert, vergärt oder mit anderen Stoffen gemischt werden. In der Presse wurde bereits über Bußgelder bis zu 2.500 Euro berichtet.

Die in der “Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen” (BioAbfV) enthaltenen Bußgeldvorschriften richten sich allerdings an die Entsorgungs- und Kompostierbetriebe, die die Bioabfälle verwerten. Aufgrund der neuen Regelung brauchen die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Kitzingen daher in der Regel keine Bußgelder zu befürchten. Allerdings können Störstoffe in der Biotonne dazu führen, dass diese – wie bisher auch schon – bei der Müllabfuhr stehengelassen werden. Es entstehen zusätzliche Leerungskosten.

Verbraucherinnen und Verbraucher sollen Kunststoffprodukte nicht in die Biotonne werfen, auch wenn diese als biologisch abbaubar beworben werden, insbesondere kompostierbare Biomüllbeutel. Auch Obstnetze, Haustierkot oder Kaffeekapseln gehören nicht in die Biotonne.