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Iphöfer Nachrichten
Ausgabe 28/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Fällige Abfallgebühren überweisenAm besten ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen

Am besten ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen

Landkreis Kitzingen Am 1. Juli waren die Abfallentsorgungsgebühren für den Zeitraum Januar bis Dezember 2023 (Vorauszahlung für das Jahr 2023) und Endabrechnung des Vorjahres fällig. Die meisten Kunden haben bereits bezahlt oder nutzen ein SEPA-Lastschriftmandat. Einige Grundstückseigentümer sind allerdings mit der Zahlung noch im Verzug.

Die Mitarbeiter der Abfallwirtschaft bitten säumige Zahler dringend darum, jetzt unverzüglich die Jahresgebühr für 2023 auf eines der Konten des Landratsamtes zu überweisen (Konto bei der Sparkasse Mainfranken Würzburg (IBAN: DE60 7905 0000 0042 0665 06, BIC: BYLADEM1SWU) oder Konto bei der VR-Bank Kitzingen (IBAN: DE10 7919 0000 0001 9338 84, BIC: GENODEF1KT1)). Die genaue Höhe des fälligen Betrags ist im zuletzt erteilten Gebührenbescheid zu finden. Bei der Überweisung muss das Kassenzeichen angegeben werden, es ist auf Seite 1 des Bescheides (in der Mitte) zu finden.

Fragen zum Gebührenbescheid und der Höhe des fälligen Betrages beantworten die Mitarbeiterinnen der Kommunalen Abfallwirtschaft beim Landratsamt Kitzingen: Gabriele Richmond (09321) 928-1202 und Nicole Ruß (09321) 928-1203.

Verspätete Zahlungen haben weitere Unkosten wie Mahngebühren und Säumniszuschläge zur Folge. Um das zu vermeiden, empfehlen die Mitarbeiter der Abfallwirtschaft, dem Landratsamt ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.