1. Meldepflicht
Vor der Errichtung oder Inbetriebnahme einer Eigengewinnungsanlage (z. B. Zisterne oder Brunnen), hat der Grundstückseigentümer hierüber die jeweilige Mitgliedsgemeinde schriftlich zu informieren. Er hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass von seiner Eigengewinnungsanlage keine Rückwirkungen in das öffentliche Wasserversorgungsnetz möglich sind.
Bei Brunnenbohrungen sind zusätzlich die Zustimmungen des Landratsamts sowie des Wasserwirtschaftsamts erforderlich und einzuholen.
2. Kanalbenutzungsgebühr
Für die Regen- bzw. Brunnenwassernutzung im Haushalt fallen Kanalbenutzungsgebühren an. Die Verbrauchsmengen sind wie folgt zu ermitteln:
1. Der Nachweis über die dem Kanal zugeleitete Abwassermenge kann durch Einbau eines weiteren zusätzlichen Wasserzählers erfolgen
2. Ist der Einbau eines zusätzlichen Wasserzählers technisch nicht möglich, so berechnet die Gemeinde die zusätzlich zugeführte Abwassermenge pauschal mit 15 m³ pro Person/Jahr, die im Haushalt mit (Haupt-) Wohnsitz auf dem heranzuziehenden Grundstück gemeldet ist.
3. Ausnahme:
Sofern jemand Regen- oder Brunnenwasser nur für die Gartenbewässerung nutzt, sind hierfür keine Abwassergebühren zu bezahlen. Eine Anlage rein zur Gartenbewässerung leitet in der Regel kein Abwasser in den Schmutzwasserkanal. Bei solchen Anlagen fallen keine Kanal- und Klärgebühren an.
Meldeformulare erhalten Sie in der Verwaltungsgemeinschaft Iphofen, Zimmer EG 12.
Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Holfelder und Frau Woitalla unter der Gruppenrufnummer 09323 / 8715-338 gerne zur Verfügung.