An folgenden vier Terminen ist „Markt-Sonntag“ in Iphofen, d. h. es dürfen Geschäfte 5 Stunden von 12 – 17 Uhr geöffnet sein:
Bitte auch 2025 wieder beachten:
Am Sonntag, 07. Dezember 2025, ist Iphöfer Weihnachtsmarkt, aber keine Marktfestsetzung erlaubt. D. h. der Verkauf Ihrer Waren ist gesetzeskonform nur vor den Läden möglich.
Zwischen dem dritten Sonntag im Februar und dem dritten Sonntag im November dürfen Betriebe mit vorrangig Badegegenständen, Devotionalien, frischen Früchten, alkoholfreien Getränken, Milch und Milcherzeugnissen im Sinn des § 4 Abs. 2 des Milch- und Fettgesetzes, Süßwaren, Tabakwaren, Blumen und Zeitungen sowie Waren, die für Iphofen kennzeichnend sind, an maximal 40 Sonn- und Feiertagen (Ausnahmen: Karfreitag und Allerheiligen) von 10 – 18 Uhr öffnen.