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Iphöfer Nachrichten
Ausgabe 3/2026
Tourist-Information
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Wirtschaftsförderung

An folgenden vier Terminen ist „Markt-Sonntag“ in Iphofen, d. h. es dürfen Geschäfte 5 Stunden von 12 – 17 Uhr geöffnet sein:

  • Sonntag, 01. März 2026 – 13. Fränkische Feinschmeckermesse
  • Sonntag, 03. Mai 2026
  • Sonntag, 12. Juli 2026 – Marktplatz Winzerfest
  • Sonntag, 27. September 2026 – Wein-Kulinarischer Spaziergang zur Iphöfer Kirchweih

Bitte auch 2026 wieder beachten:

Am Sonntag, 06. Dezember 2026, ist Iphöfer Weihnachtsmarkt, aber keine Marktfestsetzung erlaubt. D. h. der Verkauf Ihrer Waren ist gesetzeskonform nur vor den Läden möglich.

Zwischen dem dritten Sonntag im Februar und dem dritten Sonntag im November dürfen Betriebe mit vorrangig Badegegenständen, Devotionalien, frischen Früchten, alkoholfreien Getränken, Milch und Milcherzeugnissen im Sinn des § 4 Abs. 2 des Milch- und Fettgesetzes, Süßwaren, Tabakwaren, Blumen und Zeitungen sowie Waren, die für Iphofen kennzeichnend sind, an maximal 40 Sonn- und Feiertagen (Ausnahmen: Karfreitag und Allerheiligen) von 10 – 18 Uhr öffnen.