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Iphöfer Nachrichten
Ausgabe 30/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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I N F O R M A T I O N

Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG)

An alle Brunnen- und Zisternenbenutzer

Grundwasserentnahme und Regenwassernutzung ist eine gute Sache. Grundsätzlich jedoch ist für eine Grundwasserentnahme eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Nach § 33 WHG in Verbindung mit Art. 33 BayWG gibt es auch erlaubnisfreie Benutzungen des Grundwassers.

Eine Erlaubnis ist nicht erforderlich für das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten oder Ableiten von Grundwasser

1.

für den Haushalt, für den landwirtschaftlichen Hofbetrieb, für das Tränken von Vieh ausserhalb des Hofbetriebes oder in geringen Mengen (siehe Punkt 3) zu einem vorübergehenden Zweck

2.

zum Zweck der gewöhnlichen Bodenbewässerung landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzter Grundstücke und

3.

in geringen Mengen (max 3 l/Sek.) für Zwecke der Land- und Forstwirtschaft und des Gartenbaus zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit.

Laut § 1 a Abs. 2 WHG ist allerdings „eine mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt gebotene sparsame Verwendung des Wassers“ vorgeschrieben. Es ist deshalb darauf zu achten, dass Wasser nur bei einem unabweisbaren Bedürfnis entnommen und das Wasser nur mit bestmöglicher Wirkung verwendet wird, d.h. Bewässerung in den Abendstunden. Außerdem ist bei standortgerechter Anpflanzung eine Bewässerung in der Regel nicht erforderlich (z. B. Rasen, Sträucher).

Wenn Vorstehendes beachtet wird, fällt die beabsichtigte Grundwasserentnahme unter § 33 WHG, Art. 33 BayWG.

Unabhängig hiervon ist die Grundwasserentnahme bzw. die Nutzung von Niederschlagswasser auf jeden Fall anzeigepflichtig.

Es werden alle Inhaber von Brunnen bzw. Zisternen aufgerufen, ihre Grundwasserentnahme bzw. die Nutzung von Niederschlagswasser entweder bei der Verwaltungsgemeinschaft Iphofen (Zimmer EG 12, Frau Woitalla/Frau Holfelder) oder beim Landratsamt Kitzingen schriftlich anzuzeigen bzw. zur Niederschrift zu erklären. In ihrer Anzeige muss auch die Art der Grundwasserentnahme bzw. des Niederschlagswassers (z.B. Gartengießen, Vieh tränken, Toilettenspülung, Waschmaschine usw.) sowie der Beginn der Nutzung angegeben sein.

Zur Vermeidung von Nachteilen bitten wir die Betreiber von Brunnen bzw. Zisternen dieser Anzeigepflicht nachzukommen.

Bei Fragen zu dieser Anmeldung stehen Ihnen unter Tel. 09323 / 8715-48 bzw. -54 in der Verwaltungsgemeinschaft Iphofen Frau Woitalla und Frau Holfelder gerne zur Verfügung.