Die Zweite Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung vom 11.12.2020 (Iphöfer Nachrichten Nr. 51 – 53 vom 18. Dezember 2020 S. 3) wird wie folgt berichtigt:
| 1. | In § 1 muss das Datum statt „14.07.2006“ richtig „19.06.2006“ lauten. |
| 2. | Der einleitende Satz in § 1 Nr. 2 muss wie folgt lauten: |
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| „In § 8 wird folgender Abs. 3 angefügt:“ |
Hinweis: Die gültige Fassung der Satzung zur Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) ist unter https://www.stadt-iphofen.de/politik-verwaltung/verwaltung/oertliches-recht/ abrufbar.