Mit Schreiben vom 15.08.2022 teilte das Landratsamt Kitzingen mit, dass in letzter Zeit massiv Beschwerden hinsichtlich der erheblichen Wasserentnahme ohne Aufzeichnung der einzelnen Entnahmen sowie einer unsachgemäßen Nutzung (Anmischen von Pflanzenschutzmitteln an der Entnahmestelle) eingegangen sind.
Die Entnahme von Wasser aus dem Dorfbrunnen ist daher umgehend von der Stadt Iphofen zu unterbinden.
Desweiteren ist die Reinigung von Pflanzenschutzspritzen sowie das Anmischen von Pflanzenschutzmitteln in der unmittelbaren Umgebung des Brunnens zu unterlassen.
In diesem Zusammenhang weist das Landratsamt Kitzingen darauf hin, dass eine ungenehmigte Entnahme von Grundwasser gem. § 103 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 5 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einer Geldbuße bis zu 50.000 € geahndet werden kann (§ 103 Abs. 2 WHG).