Stadt Iphofen, Stadtteil Possenheim
Gemäss Art. 12 Abs. 1 Satz 3 des Abmarkungsgesetzes vom 6. August 1981 (GVBl. S. 318) erlässt die Stadt Iphofen folgende
| Anordnung: | ||
| 1. | Ab 04.09.2022 findet im Stadtteil Possenheim die Grenzbegehung der Feldgeschworenen statt. Begangen wird die Flur zwischen der Bundesstraße 8 und der Straße nach Ziegenbach. | |
| 2. | Folgende Grenzen einschließlich aller Grenzzeichen werden überprüft: | |
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| • | an allen gemeindlichen Grundstücken |
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| • | an allen privaten Grundstücken |
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| • | Gemeindegrenze |
| 3. | Die Eigentümer und die Nutzungsberechtigten von Grundstücken haben gemäss Art. 9 AbmG dafür zu sorgen, dass die nach den Vorschriften des Abmarkungsgesetzes oder nach früheren Vorschriften angebrachten Grenzzeichen erhalten und erkennbar bleiben. Die Eigentümer und die Nutzungsberechtigten von Grundstücken werden aufgefordert, bis zur Grenzbegehung sämtliche Grenzzeichen an ihren Grundstücken sichtbar zu machen. | |
| 4. | Soweit Mängel an den Grenzen und den Grenzzeichen der gemeindlichen Grundstücke festgestellt werden, beantragt die Stadt Iphofen als beteiligte Grundstückseigentümerin gleichzeitig deren Behebung durch die Feldgeschworenen. | |
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| Kosten, die durch die Abmarkungstätigkeit der Feldgeschworenen entstehen, sind der Stadt Iphofen durch den Verursacher zu erstatten. | |
| Dieter Lenzer | Michael Müller |
| 1. Bürgermeister | Obmann |