Stadt Iphofen, Stadtteil Possenheim
Gemäss Art. 12 Abs. 1 Satz 3 des Abmarkungsgesetzes vom 6. August 1981 (GVBl. S. 318) erlässt die Stadt Iphofen folgende
Anordnung:
| 1. | Ab 04.09.2022 findet im Stadtteil Possenheim die Grenzbegehung der Feldgeschworenen statt. Begangen wird die Flur zwischen der Bundesstraße 8 und der Straße nach Ziegenbach. |
| 2. | Folgende Grenzen einschließlich aller Grenzzeichen werden überprüft: |
|
| - an allen gemeindlichen Grundstücken |
|
| - an allen privaten Grundstücken |
|
| - Gemeindegrenze |
| 3. | Die Eigentümer und die Nutzungsberechtigten von Grundstücken haben gemäß Art. 9 AbmG dafür zu sorgen, dass die nach den Vorschriften des Abmarkungsgesetzes oder nach früheren Vorschriften angebrachten Grenzzeichen erhalten und erkennbar bleiben. |
|
| Die Eigentümer und die Nutzungsberechtigten von Grundstücken werden aufgefordert, bis zur Grenzbegehung sämtliche Grenzzeichen an ihren Grundstücken sichtbar zu machen. |
| 4. | Soweit Mängel an den Grenzen und den Grenzzeichen der gemeindlichen Grundstücke festgestellt werden, beantragt die Stadt Iphofen als beteiligte Grundstückseigentümerin gleichzeitig deren Behebung durch die Feldgeschworenen. |
Kosten, die durch die Abmarkungstätigkeit der Feldgeschworenen entstehen, sind der Stadt Iphofen durch den Verursacher zu erstatten.