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Iphöfer Nachrichten
Ausgabe 34/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Grenzbegehung in Possenheim

Stadt Iphofen

Gemäß Art. 12 Abs. 1 Satz 3 des Abmarkungsgesetzes vom 6. August 1981 (GVBl. S. 318) erlässt die Stadt Iphofen folgende

Anordnung:

1.

Ab 01.09.2024 findet im Stadtteil Possenheim nördlich der Straße nach Ziegenbach bis zur Gemarkungsgrenze zu Markt Einersheim einschließlich „kleines Flürlein“ die Grenzbegehung der Feldgeschworenen statt.

2.

Folgende Grenzen einschließlich aller Grenzzeichen werden überprüft:

- an allen gemeindlichen Grundstücken

- an allen privaten Grundstücken

- Gemeindegrenze

3.

Die Eigentümer und die Nutzungsberechtigten von Grundstücken haben gemäß Art. 9 AbmG dafür zu sorgen, dass die nach den Vorschriften des Abmarkungsgesetzes oder nach früheren Vorschriften angebrachten Grenzzeichen erhalten und erkennbar bleiben.

Die Eigentümer und die Nutzungsberechtigten von Grundstücken werden aufgefordert, bis zur Grenzbegehung sämtliche Grenzzeichen an ihren Grundstücken sichtbar zu machen.

4.

Soweit Mängel an den Grenzen und den Grenzzeichen der gemeindlichen Grundstücke festgestellt werden, beantragt die Stadt Iphofen als beteiligte Grundstückseigentümerin gleichzeitig deren Behebung durch die Feldgeschworenen.

Kosten, die durch die Abmarkungstätigkeit der Feldgeschworenen entstehen, sind der Stadt Iphofen durch den Verursacher zu erstatten.

Dieter Lenzer, 1. Bürgermeister
Michael Müller, Obmann